Aufenthaltsrecht - Zuschussverteilung des Bundes an Länder/Gemeinden nach tatsächlichen Wohnorten der Asylbewerber und Geflüchteten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung aufzufordern, die Zuschüsse des Bundes an die Länder und Gemeinden nach den tatsächlichen Wohnorten von Asylanten und Flüchtlingen zu verteilen und die Zahlungen zweckgebunden zu tätigen.

Begründung

Die Aufgabe Asylanten und Flüchtlinge zu integrieren, ist mit hohen Kosten für Länder und Gemeinden verbunden. Dies hat die Bundesregierung erkannt und gewährt Zuschüsse.Derzeit werden die Bundeszuschüsse nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt.Dies bildet nur kurzfristig den tatsächlichen Bedarf zum Zeitpunkt der Verteilung der Asylanten und Flüchtlinge ab.- Asylanten und Flüchtlinge werden in unterschiedlichen Quoten anerkannt und ggf. abgeschoben.- Asylanten und Flüchtlinge nutzen Binnenmigration und sind nicht mehr in den ursprünglich zugeteilten Bundesländern/Gemeinden wohnhaft.Durch diese Verzerrungen erhalten Länder zu hohe oder zu niedrige Zuwendungen, die nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Die Zuteilung der Bundeszuschüsse muss sich an der Anzahl der wohnhaften Asylanten und Flüchtlinge orientieren.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-630-048043 Haushaltswesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Zuschüsse des Bundes an Länder und
    Gemeinden nach den tatsächlichen Wohnorten von Asylbewerbern und Geflüchteten
    verteilt werden.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, die Kosten, die
    den Ländern und Gemeinden mit der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern
    entstünden, würden nicht effektiv durch Bundeszuschüsse gedeckt. Diese
    Zuschüsse sollten nicht mehr nach dem "Königsteiner Schlüssel" verteilt werden,
    sondern nach der Zahl der Asylsuchenden... weiter

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