Περιοχή: Γερμανία
Μεταφορές

Aufhebung des Verbotes von Zusatzbeleuchtung im Straßenverkehr

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Verkehrsminister Alexander Dobrindt
8.504 Υποστηρικτικό 7.579 σε Γερμανία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

8.504 Υποστηρικτικό 7.579 σε Γερμανία

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  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

In Deutschland sowie in allen anderen Staaten der EU ist das Anbringen von Zusatzbeleuchtung an LKW's und deren Auflieger durch die StVZO untersagt, bzw. stark eingeschränkt. Hält sich ein Fahrzeuglenker nicht an diese Verordnung so drohen ihm Geldbußen, Punkte in Flensburg, Rückbau und/oder sogar ein Abbau an Ort und Stelle. Justitz und Exekutive sollten die Energie die sie in die Bestrafung von angebrachter Zusatzbeleuchtung stecken besser in die Überarbeitung der längst veralteten Verordnung investieren. Vor weit mehr als 20 Jahren wurde eine Verordnung in Kraft gesetzt die bis heute kaum überarbeitet, jedoch noch immer hart bestraft wird. Die Argumente der Justiz lauten unter anderem, dass sich andere Verkehrsteilnehmer durch die zusätzlich angebrachten Leuchtmittel im Straßenverkehr irritiert, abgelenkt oder sogar geblentet fühlen. Was ist in diesem Fall zu all den Leuchtreklamen am Straßenrand zu sagen? Ist es nachts nicht mehr möglich durch hell beleuchtete Städte zu fahren, da man von all den Lichtern und Leuchtreklamen am Straßenrand geblendet oder irritiert wird? Sehr fadenscheinige Argumente die die Justiz zu diesem Thema verwendet!

Αιτιολόγηση

Fakt ist, dass sich die Technik in den letzten 20-30 Jahren enorm weiterentwickelt hat und zusätzliche Leutmittel an Fahrazeugen heutzutage keinen anderen Verkehrsteilnehmer blenden, mit Ausnahme der Fernscheinwerfer die man jedoch generell ausschaltet sobald ein anderer Verkehrsteilnehmer vor einem ist, einem entgegenkommt oder man von einem überholt wird. Außerdem hat sich die Zusatzbeleuchtung an Fahrzeugen im Straßenverkehr schon längst gefestigt und wirkt dadurch nicht irritierend oder ablenkend. Es ist doch vielmehr so, dass sich die Konturen eines Fahrzeuges durch gezieltes Anbringen von zusätzlichen Leuchten bereits von weitem viel besser erkennen lässt. So kann ein Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit und/oder schlechten Wetterverhältnissen bereits von Weitem erkennen, dass man sich z.B. einem großen, schweren, etwas langsameren LKW nähert. Sind lediglich zwei Rücklichter oder zwei Scheinwerfer zu erkennen ist von Weitem nicht abzuschätzen um welche Art von Fahrzeug es sich handelt, was beispielsweise bei hoher Geschwindigkeit auf Autobahnen oder Landstraßen eine erhebliche Rolle spielen kann. Aus diesen Gründen gehört diese Verordnung schnellstens abgeschafft oder zumindest stark geändert - im Sinne der Sicherheit! Mehr Licht - mehr Sicht - mehr Sicherheit! Und das für ALLE Verkehrsteilnehmer!

Zudem ist noch zu sagen, dass es sich einige Exekutivbeamte zur Aufgabe gemacht haben rigeros gegen Fahrzeuge mit Zusatzbeleuchtung vorzugehen. Eben diese Beamte ziehen gezielt LKW's mit Zusatzbeleuchtung aus dem Verkehr. Die Fahrzeuglenker werden dann für die angebrachte Zusatzbeleuchtung bestraft, jedoch wird von den Beamten nicht überprüft ob die wirklich wichtigen Dinge wie die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten, sowie die ordnungsgemäße Ladungssicherung eingehalten wird. Der restliche Zustand des Fahrzeuges wird auch nicht überprüft - wie eine Kontrolle 2013 in Münster belegt. Ein solches Verhalten gehört dringend verhindert, da die Bestrafung der angebrachten Zusatzbeleuchtung nicht der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr schadet, die nicht überpfüften Fahrzeiten, sowie die Ladungssicherung und der allgemeine Zustand des Fahrzeuges könnten bei Mängeln zu gravierenden Unfällen im Straßenverkehr führen. Deswegen - dringende Abschaffung dieser Verordnung!

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    στον/-ην/-ο 12.10.2018

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    στον/-ην/-ο 22.03.2015

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Ich finde die Diskusion echt wichtig und auch frage ich mich wie es sein kann das ein 750kg Anhänger gebau so scheisse beleuchtet ist wie ein 40t Auflieger DIE BLINKERGESCHWÜRE an Pkws sind auch Premium

Noch mehr fahrendes Licht auf der Strasse gefährdet! Wie schon erwähnt sind inzwischen Konturmarkierungen für LKW ab 7,5 t vorgeschrieben. Diese passiven Sicherheitseinrichtungen sind effektiv und ausreichend, eine Nachrüstpflicht halte ich für sinnvoller. Je mehr Leuchten am Fahrzeug sind, je eher können wichtige Informationen wie zB der Blinker übersehen werden. Auch die sichtbarkeit herannahender Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blauem Blinklicht wird erheblich eingeschränkt, da die Leuchtkraft gegen fahrende Weihnachtsbäume nicht ankommen kann.

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