Reģions: Vācija
Civiltiesības

Aufhebung aller verfassungsrechtlichen Ungleichbehandlungen von ungeimpften Personen

Petīcija ir adresēta
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
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Rechtliche Gleichstellung von geimpften gegenüber ungeimpften Personen.

Sofortiger Stopp weiterer volksverhetzenden rechtlichen Maßnahmen die den öffentlichen Frieden stören, welche gegen den ungeimpften Teil der Bevölkerung zu willkürlichen Maßnahmen der gesellschaftlichen Ausgrenzung aufrufen. Wiederherstellung der Menschenwürde von ungeimpften Personen. Sofortiger Stopp von öffentlicher Beschimpfung, Verächtlichmachung und Verleumdung von ungeimpften Personen.

Pamatojums

Die aktuelle Spaltung der deutschen Gesellschaft in Geimpft und Ungeimpft, wird vom Bundesminister für Gesundheit in einer Weise weiter vorangetrieben die den öffentlichen Frieden stört.

Bereits am 25. Januar 2021 muss zumindest für einen Abgeordneten des Bundestages die Ausarbeitung (durchgeführt durch die für den Bundestag tätigen Wissenschaftlichen Dienste), mit dem Aktenzeichen: WD 3 - 001/21 vorgelegen haben. Die Ausarbeitung WD 3 – 001/21 stellt eine individuelle Auftragsarbeit zur Klärung folgenden Sachverhaltes dar: Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen

 

Die besonderen Ermächtigungen des Infektionsschutz Gesetzes, im Zustand einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite, werden von Gesundheitsminister Spahn wissentlich zur Ungleichbehandlung von ungeimpften Personen missbraucht und nicht mehr ausschließlich mit dem Ziel von infektionsschutzrechtlich vertretbaren Maßnahmen verwendet. Es geht aus der Ausarbeitung WD 3 - 001/21 hervor, dass bereits im Dezember 2020 eine …“gesellschaftliche Debatte darüber entbrannt ist, ob es zulässig sein kann, geimpften Personen „Privilegien“ oder „Sonderrechte“ einzuräumen, die ungeimpften Personen verwehrt bleiben.“ Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht einmal die Impfstoff Priorisierung aufgehoben, … „In diesem Zusammenhang wurde gefragt, welche Vor- und Nachteile öffentliche und nicht-öffentliche Stellen künftig von dem Nachweis abhängig machen dürfen, dass eine Person gegen das CoronaVirus geimpft wurde. Weiter wurde gefragt, welche dieser Vor- und Nachteile einfachgesetzlich zulässig sind und welche verfassungsrechtlich vorgegeben sind. Dabei soll auch auf öffentlichrechtlich beherrschte Unternehmen eingegangen werden.“  

 

Stand heute 16.09.2021, sind die in dieser Analyse genannten rechtlichen Möglichkeiten zur Ungleichbehandlung, mit den einhergehenden Grundrechtseinschränkungen von ungeimpften Personen, mit höchstmöglicher Auswirkung ausgereizt und werden weiter verschärft. Trotzdem dem Bundesgesundheitsminister bereits bekannt sein muss, dass die tatsächliche Grundlage zur Umsetzung von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen, nicht eingetroffen ist, nämlich die wissenschaftliche Feststellung, dass die gegen Corona geimpften Personen nicht mehr infektiös sind.

Solange jedoch nicht feststeht, ob geimpfte Personen weiterhin infektiös sind oder sofern sich herausstellen sollte, dass sie es sind, fehlt es an einer tatsächlichen Grundlage für eine Lockerung bestehender infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen für geimpfte Personen

Hier wird also rechtlich nicht nach einer Last/Anzahl der Viren unterschieden, sondern lediglich ob eine geimpfte Person infektiös oder nicht infektiös ist. Solange nicht wissenschatlich ausgeschlossen werden kann, dass eine geimpfte infizierte Person eine andere Personen infizieren kann, fehlt die rechtliche Grundlage für eine Ungleichbehandlung von ungeimpften gegenüber geimpften Personen.

Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen (teilweise noch im Preprint Status) aus USA und UK gehen hingegen davon aus, dass die Viruslast bei Geimpften, die sich dennoch mit der Delta-Variante anstecken, genauso hoch ist wie bei ungeimpften Delta-Infizierten.

https://www.merkur.de/leben/gesundheit/corona-studie-impfung-anstecked-coronavirus-gesundheit-astrazeneca-biontech-geimpfte-zr-90932060.htm

https://www.fr.de/ratgeber/gesundheit/corona-impfung-delta-variante-ansteckung-geimpfte-menschen-impfdurchbruch-behoerde-zyx-zr-90912812.html

Die Ausarbeitung WD 3 - 001/21 ist auf der offiziellen Webseite des Deutschen Bundestages unter folgenden Link veröffentlicht: https://www.bundestag.de/resource/blob/817546/f6116e700eff33433cb8123198852d11/WD-3-001-21-pdf-data.pdf

 

Dadurch dass den Geschäften/Betreibern die Option zwischen 3G (mit kostenpflichtigen Tests), oder 2G (volle Kapazitäten Auslastung) übergeben wird, werden die 2 Bevölkerungsteile gegeneinander aufgehetzt und zu willkürlich diskriminierenden Maßnahmen aufgerufen.

 

Mittels Ausgrenzung, öffentliche Beleidigungen, Impfstatusangabe am Arbeitsplatz, Ausfall der Lohnfortzahlung im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne, Aufhetzende Statements wie z.B. „warum soll der Geimpfte für den Ungeimpften zahlen?“, soll die noch ungeimpfte Person zur Impfung genötigt werden. Die persönliche Impfentscheidung findet so nicht mehr ausschließlich anhand einer gesundheitlichen Risiko/Nutzen Analyse statt, sondern zur Wiedererlangung der Grundrechte. Aktuelle Corona Studienergebnisse geben hingegen begründeten Anlass, die individuellen Risiken mit der Wirksamkeit, eines COVID19 Impfstoffes in der Rolling-Review Phase, sorgsam gegeneinander abzuwägen. Diese Petition richtet sich nicht gegen eine Imfpung, sondern lediglich gegen die Ungleichbehandlung von ungeimpften Personen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Wegfall aller Infektionsschutzmaßnahmen für Geimpfte, sich sogar als ernsthafter Infektionstreiber herausstellen könnte.

Paldies par atbalstu , Gabriele Sakowski no Mammendorf
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  • An die Mitglieder des Petitionsausschusses und an alle ehrenwerten Unterstützer der Freiheit,

    auch heute darf ich mich wieder mit einem sehr wertvollen Rechtsgutachten an Euch wenden. Auch dieses Rechtsgutachten ist wieder zur eigenen Verwendung und Weiterleitung von Rechtsanwältin Beate Bahner ausdrücklich freigegeben.

    Das Rechtsgutachten belegt:

    Die Untauglichkeit des PCR-Tests, eine akute Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen

    -- Anm. d. Red. von openPetition: Das besagte Rechtsgutachten trifft diverse dem Kontext entrissene oder eklatant fehlerhafte Aussagen über u. a. die Falschpositivrate bei PCR-Tests, der Ansteckungsgefahr im Falle eines positiven Ergebnisses, den real verwendeten Ct-Werten und verzerrt Aussagen... vairāk

  • An die Mitglieder des Petitionsausschusses und an alle ehrenwerten Unterstützer der Freiheit,

    auch heute darf ich mich wieder mit einem sehr wertvollen Rechtsgutachten an Euch wenden. Auch dieses Rechtsgutachten ist wieder zur eigenen Verwendung und Weiterleitung von Rechtsanwältin Beate Bahner ausdrücklich freigegeben.

    Das Rechtsgutachten belegt:

    Die Untauglichkeit des PCR-Tests, eine akute Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen

    -- Anm. d. Red. von openPetition: Das besagte Rechtsgutachten trifft diverse dem Kontext entrissene oder eklatant fehlerhafte Aussagen über u. a. die Falschpositivrate bei PCR-Tests, der Ansteckungsgefahr im Falle eines positiven Ergebnisses, den real verwendeten Ct-Werten und verzerrt Aussagen... vairāk

Debates

Menschen die gesund geblieben sind, die umsichtig leben, auf Veranstaltungen derzeit verzichten, die sich verantwortliche Gedanken um sich u. andere machen, die auf alternative Impfstoffe warten u. auch die, die noch verunsichert sind, Migrationshintergrund haben o. aus anderen guten Gründen nicht erreichbar sind - werden in eine Linie mit sog. Querdenkern, Impfunwilligen, Schuldträgern u. radikalisierten Randgruppen gestellt, öffentlich, jeden Tag!

Den Inhalt der Petition unterstütze ich voll. Leider ist die Überschrift nicht korrekt gewählt. Denn die Ungleichbehandlungen sind nicht "verfassungsrechtlich", sondern genau das Gegenteil. Es muss also heißen "aller verfassungsrechtlich unzulässigen Ungleichbehandlungen". Können Sie das noch ändern?

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