Piirkond : Saksamaa

Aufhebung/Aussetzung des ab 1. Juli 2020 geltenden Mikrofonverbots am Steuer von Kraftfahrzeugen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Mit der Petition wird eine Aufhebung/Aussetzung des ab 1. Juli 2020 geltenden Mikrofonverbots am Steuer von Kraftfahrzeugen gefordert.

Selgitus

Mit Drucksache 556-17 hat der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erwirkt, die sich negativ auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirkt.Im Paragraf 23 wurde festgelegt, dass auch Mikrofone von Funksprechgeräten während der Fahrt nicht mehr genutzt werden dürfen, was die Sicherheitskommunikation und auch die berufliche Kommunikation von Mitarbeitern im Service, im Sicherheits- oder Speditionsbereich nahezu unmöglich macht, wenn mit Sprechfunkgeräten gearbeitet wird, weil "Handys" während der Fahrt ja nicht genutzt werden dürfen.Auf Initiative von betroffenen Interessenverbänden wurde bei der letzten Änderung im Bundesrat im Paragraf 52 (StVO) eine Ausnahmeregelung eingeführt, welche die Nutzung von direkt mit dem Funkgerät verbundenen Mikrofonen bis zum 30.6.2020 erlaubt hat. Danach so nahm man an, sollten Freisprecheinrichtungen für Funk nachgerüstet werden. Zum einem ist dies nach unserer Kenntnis im Bereich der LKW schwierig und nicht geschehen, zum anderen ist im Kurzwellenfunk, dazu gehört der CB-Funk dies auch technisch in allen anderen Fahrzeugen schwierig. Von daher war es vom Gesetzgeber weise die Funkmikrofone vorerst befristet von dem Nutzungsverbot auszunehmen.Diese Lösung hat sich bewährt und muss daher unbefristet verlängert werden.Viele LKW-Fahrer und sozial engagierte Zivil-Personen haben CB-Funk oder Amateurfunk im Auto.Ein Beispiel: Die Straßenmeistereien warnen seit Jahren erfolgreich die LKW- Fahrer automatisch per CB-Funk vor Gefahrenstellen durch Baustellen auf Autobahnen und Bundesstraßen. Dadurch wurden nachweislich viele Unfälle vermieden. Wenn die LKW-Fahrer in Zukunft keinen CB-Funk, auch nicht mehr passiv nutzen, weil sie während der Fahrt nicht aktiv funken dürfen, verpuffen diese Warnungen. Dadurch steigt das Unfallrisiko wieder, anstatt dass es sinkt. Die Sicherheit im Auto ist wichtig. Sicherheit entsteht aber nur durch Verständnis und Überzeugung und nicht durch Verbote. Unsere Polizei ist schon heute stark überlastet. Wollen Sie es verantworten, dass Einbrüche und andere Verbrechen unaufgeklärt bleiben, nur weil die Polizei gerade schauen muss, ob ein Berufs- oder Hobbyfunker ein Mikrofon in der Hand hält?Durch die aktuelle Gesetzeslage wird die mobile Nutzung des Funkgerätes quasi verhindert oder unmöglich gemacht. Unser Vorschlag ist relativ einfach und hat keinerlei Folgekosten für Staat und Politik: Nehmen Sie das Halten eines Funk-Mikrofons aus dem Paragraphen 23 heraus oder behalten Sie den Ausnahmetatbestand im Paragraphen 52 und streichen sie darin die Frist 30. Juni 2020 und verlängern sie diese dauerhaft oder auch nur für weiter 5 Jahre um zu evaluieren, ob dadurch Unfälle verursacht werden oder eben nicht.

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