Regione: Germania

Aufhebung der Begrenzung der Verlustrechnung im JStG 2020 (gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Supporto 10 in Germania

La petizione è conclusa

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La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2021
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die im Jahressteuergesetz (JStG) 2020 vom Bundestag beschlossene Begrenzung der Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG aufgehoben wird.

Motivazioni:

Bundesbürger, welche selber für ihre Rente vorsorgen, sind im Nullzinsumfeld auf Anlagen am Kapitalmarkt angewiesen. Die hohen Schwankungen bei Aktien und Fonds lassen sind für jemanden über 50 kaum mehr aussitzen. Daher bieten Banken Versicherungspolicen in Form von Optionen an, die gegen Kursstürze teilabsichern und für die eine Versicherungsprämie bezahlt wird. Mit § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG wird diese Versicherungsprämie als Spekulations("Termin")geschäft eingestuft, obwohl mit dieser genau das Gegenteil erreicht wird, nämlich ein Depot mit geringerer Schwankung, als bei reiner Aktienanlage. Mit der Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften macht es § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG faktisch unmöglich, dass sich Privatanleger noch gegen Kursstürze absichern, da die gezahlte (Options)prämie nur noch bis 20T € mit Erträgen verrechnet werden darf und dies auch nur mit bestimmten Erträgen.Wem auf den ersten Blick 20T € viel erscheinen, der möge sich bitte vor Augen halten, dass im März letzten Jahres eine Anlage von 100T € in vier Wochen ohne die oben beschriebene Absicherung über 40T € an Wert verlor. Weitere Gründe für die Streichung des § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG sind:- Die vorgesehene extreme Ungleichbehandlung von Totalverlusten und 99,9 % Verlusten- Die zu erwartende Bürokratievervielfachung bei den Banken und der persönlichen Steuererklärung- Anstatt wie in der Gesetzesbegründung genannt, werden mit der Gesetzesänderung nicht die 'Zocker' getroffen, sondern es wird den privaten Anlegern im Zeitalter von Negativzinsen die quasi letzte Möglichkeit genommen, ihre Ersparnisse vor Inflation zu schützen, ohne sich den hohen Schwankungen einer reinen Aktienanlage auszusetzen.

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