Região: Ketzin
Habitação

Aufhebung der Fahrverbotes für Maschinenkraft betriebene Boote am Ketziner Brückenkopf

Requerente não público
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der Bürgermeister
283 Apoiador

O peticionário não entregou a petição.

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  1. Iniciado 2015
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Aufhebung der Fahrverbotes für Maschinenkraft betriebene Boote. Änderung der Existenzbedrohenden Politik und die dadurch erstehenden Folgen wie Touristische Abseitsstellung, Gefährdung von Unternehmen, Wertminderung von Grundstücken und den Verlust des Erholungswert.

Razões

Mehrere hundert Anwohner und Datschenbesitzer dürfen derzeitig mit ihren Motorbooten nicht mehr von der Havel in die zahlreichen kleinen Kanäle und Einstiche zu ihren Wohn- und Wochenendhäusern fahren. Am Schleiloch und am Ziegeleikanal, mit zahlreichen Nebengewässern fast zwei Kilometer lang, hat die Stadt die entsprechenden Verkehrszeichen aufstellen lassen. Darunter der Hinweis, dass Ausnahmegenehmigungen nach Paragraph 43 des Brandenburgischen Wassergesetzes bei der Wasserbehörde einzuholen sind. Die Aufregung ist groß. Warum plötzlich und unangekündigt die Verbote? Warum kann der Anglerverein nicht für alle seine Mitglieder eine solche Genehmigung beantragen? Wie bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung, wie lange gilt sie? Dürfen unsere Besucher nicht mehr mit dem Motorboot bis zu unserem Grundstück kommen? Wie Bürgermeister Bernd Lück auf Anfrage mitteilte, sei das keinesfalls eine neue Regelung. Die Kanäle seien als nichtschiffbare Gewässer eingestuft.

Mit der Ausweisung des Wasserwanderrastplatzes und dem Aufstellen einer Hinweistafel am Lilienweg sei die Stadt aufgefordert worden, diese Nichtschiffbarkeit auch vor Ort auszuweisen. Es wäre die Pflicht der Stadt als Eigentümer der Flächen Ziegeleikanal und Schleiloch in den Einfahrtsbereichen das Fahrverbot für Motorboote kenntlich zu machen. Das sei nun erfolgt. Eine entsprechende Information habe im Juli vergangenen Jahres für längere Zeit in den städtischen Informationskästen ausgehangen. Nun dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit bei der viele Quadratkilometer umfassenden Ausdehnung der Wohn- und Erholungsgebiete im Ortsteil Brückenkopf nicht jeder den Aushang gelesen haben. So war auch Wolfgang Wiech in der Schumachersiedlung überrascht vom Einfahrverbot. Er fuhr umgehend betreffs der Ausnahmegenehmigung zur unteren Wasserbehörde beim Landkreis. "Die Auskunft dort war, dass die Wasserbehörde erst die Aussage der Stadt benötige, um Genehmigungen erteilen zu können", sagte er. Christian Mollner ist am Schwarzen Weg ansässig. "Wenn die Gesetze so sind, können wir Anlieger eben nur mit einer Ausnahmegenehmigung in die Kanäle fahren. Aber diese müsse es geben", sagte er. Allerdings sei das für die Stadt Ketzin/Havel, die erfolgreich auf den Tourismus setzt, äußerst negativ. Touristen blieben von den landschaftlich schönsten Ecken der Stadt ausgeschlossen. Offensichtlich hat die Wasserbehörde mit den Ausnahmegenehmigungen ein Problem. Am Mittwoch wurde Lück für den 4. Juni zu diesem Thema in die Behörde eingeladen Das Fazit für die aktuelle Situation: Jeder, der in diesen Tagen mit Motorkraft in die Kanäle und Stiche fährt, handelt rechtswidrig.100 Jahre vorher war alles gut.

Seit 1896 fahren Schiffe zum Brückenkopf auch sei es Anfangs aus Kommerziellen Grund. Der Reichtum an Ton bescherte der Stadt Ketzin einen wirtschaftlichen Wohlstand. Und Schiffe waren immer fester Bestandteil des gesamten Brückenkopfes. Nun bedanken sich die Behörden mit einem Fahrverbot und die Geschichte ist in Vergessenheit geraten. Vielleicht sollten die Behörden ihre irrationale VerBOOTspolitik in Richtung Mülldeponie ausrichten wenn ihnen die Umwelt so sehr am herzen liegt.

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Wir haben uns am Brückenkopf eine Laube gekauft. Voraussetzung für den Kauf war ein Liegeplatz für unser Boot. Wir sind Rentner, dementsprechend oft in unserer Laube und lassen im Sommerhalbjahr in den Ketziner Geschäften und Gaststätten ca.9000 Euro an Kaufkraft. Wenn man die Vielzahl der Lauben sieht, ergibt sich für die Stadt und ihre Geschäfte, eine erhebliche Kaufkraft. Es sollte doch alles versucht werden, den Tourismus zu fördern und nicht zu behindern. Wenn wir uns die Befahrungsfrequenz in der Woche und am Wochenende anschauen, ist die Umweltbelastung gering

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