Aufhebung der Maskenpflicht

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Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
153 podpornik 153 v Schleswig-Holstein

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  1. Začelo 2020
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

Posredovanje

Die Pflicht sich das Gesicht zu wesentlichen Teilen zu bedecken, verstößt gegen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Die Maßnahme ist im Verhältnis zum Nutzen nicht angemessen. Die Gründe dafür ergeben sich wie folgt: 1.Es ist nicht zu erkennen, dass die Notwendigkeit einer solchen Einschränkung anhand objektiver Kriterien geprüft wurde. Insbesondere ist unklar nach welchen Maßstäben die Landesregierung die Bewertung vornehmen würde, dass die Pandemie zum Stillstand gebracht werden konnte.2.Die Grundlage des föderalen Systems wird mit der Verordnung außer Kraft gesetzt. Den Behörden und Entscheidungsträgern in Landkreisen und kreisfreien Städten wird die Entscheidungsbefugnis genommen, in angemessener Weise auf das aktuelle Infektionsgeschehen zu reagieren. So sind in Dithmarschen und Flensburg zur Einführung der Maskenpflicht mehr als 14 Tage keine neuen Fälle aufgetreten. Es ist unklar, wie eine Maskenpflicht hier einen zusätzlichen Schutz der Bevölkerung darstellen kann.3.Das Tragen von Masken aus Stoff verringert sicherlich die Zahl und die Geschwindigkeit der Tröpfchen die bei Atmen, Sprechen oder Husten ausgestoßen werden. Dies erhöht laut der öffentlichen Aussagen der Virologen in geringem Maße den individuellen Schutz der anderen, sofern der Träger unwissentlich infiziert ist. Durch nicht sachgerechten Gebrauch der Maske verringert sich dieser geringe Schutz weiter. Ob dies dann ausreicht, um tatsächlich das aktuell niedrige Infektionsgeschehen in Schleswig-Holstein weiter zu reduzieren ist nicht untersucht und damit eher als Meinung der Entscheidungsträger zu sehen. 4.Die Masken geben vielen Träger ein trügerisches Gefühl der Sicherheit und führen dazu, dass die von allen Experten weiter geforderten Abstandsregeln nicht eingehalten werden. Dies ist allerdings eine Erfahrung, die ich selbst und weitere Bürger in meinem Umfeld machen und keine statistische Untersuchung. Trotzdem sieht man dieses Verhalten auch von vielen Politikern und Wirtschaftsvertreten in diversen Medienberichten. Die Einführung einer Mund-Nasen-Bedeckungspflicht reduziert deshalb auch die Wirkung der Abstandsregelungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus.5.Über die Durchführung und Prüfung weiterer Maßnahmen, die nicht die Freiheitsrechte aller Bürger des Landes betreffen, wird von der Landesregierung nicht berichtet. Insbesondere ist unklar für wie viele Nachverfolgungen von Infektionsketten und Quarantäneüberwachungen die aktuellen Kapazitäten der öffentlichen Gesundheitsdienste/Gesundheitsämter ausgelegt sind und wie diese ausgebaut werden, um Einschränkungen der Bevölkerung wieder reduzieren zu können. Als Bürger ist meine Erwartung, dass die Gesundheitsämter bei einem Infektionsgeschehen, wie es aktuell in Ostholstein (10 Neuinfektionen seit 12. April), Lübeck (12 Neuinfektionen seit 14. April) und diversen anderen Kreisen und kreisfreien Städten stattfindet, die Infektionsketten nachvollziehen können. Dies ist als Infektionsschutz wirkungsvoller und effektiver, als das Bedecken von Mund und Nase mit Stofftüchern.Ganz allgemein war mein Eindruck, dass es bei dem Beschluss der Landesregierung weniger um den Schutz der Bevölkerung ging, sondern eher darum, nicht das letzte Bundesland zu sein, dass eine solche Maskenpflicht beschließt. Aus den oben genannten Gründen fordere ich die Landeregierung auf, die Mund-Nasen-Bedeckungsverordnung unverzüglich aufzuheben.

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razprava

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