Sucesso
Imagem da petição Aufhebung des Beschlusses für den generellen Leinenzwang von Hunden in der Gemeinde Rennertshofen
Direitos dos animais

Aufhebung des Beschlusses für den generellen Leinenzwang von Hunden in der Gemeinde Rennertshofen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Herrn Bürgermeister Hirschbeck, Marktgemeinde Rennertshofen
256 Apoiador 73 em Rennertshofen

A petição contribuiu para o sucesso

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  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Sucesso

A petição foi bem-sucedida!

Der kürzlich beschlossene Leinenzwang für Hunde soll aufgehoben werden.

https://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/Rennertshofen-Schlag-gegen-Hundehalter;art1763,3101164

Razões

Ein pauschaler Leinenzwang ist unverhältnismäßig, da er die Rechte der Hundehalter unangemessen einschränkt und lediglich von einer abstrakten Gefahr ausgehe, die sich nicht auf alle Hunde verallgemeinern lasse. Es liegen keine Erkenntnisse fachkundiger Stellen vor, welche die Notwendigkeit aufzeigen, Hunde immer und überall an der Leine zu führen.

Z. B.: - keine Beißvorfälle

Hunde, die immer an der Leine laufen müssen, können ihren Bewegungsbedürfnissen nicht richtig nachkommen: freies Schnubbern zum Beispiel, dem Herrchen hinterherrennen oder mit Hundefreunden spielen, wenn das immer unterbunden werden muss, kann der "liebste" Hund aggressiv werden - sei es gegen sich selbst, gegen Menschen oder gegenüber anderen Hunden. Hundehalter wissen, wie intensiv der Bewegungsdrang unserer Hunde ist, es gibt natürlich Rasse- und Temperamentsunterschiede, aber auch der anspruchsloseste Hund braucht sein Maß an Auslauf ohne Leine.

Muito obrigado pelo seu apoio

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Novidades

  • Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

    ich danke Ihnen für Ihre Unterschriften und Ihre Kommentare und freue mich Ihnen mitteilen zu dürfen, dass in der Gemeinderatssitzung am 22.09.2015 der Beschluss des Leinenzwangs in der Gemeinde Rennertshofen aufgehoben wurde.

    Die Hundehalter werden nun im Gemeindeblatt gebeten ihren Hund, in Gefahrensituationen und in Rücksichtnahme anderer Spaziergänger, an die Leine zu nehmen (z. B. wenn ein Spaziergänger entgegenkommt). Besonders bitte ich aber darum, den Hund an die Leine zu nehmen, wenn das jemand ausdrücklich wünscht und äußert, z. B. wegen Angst. Darauf muss in jeden Fall Rücksicht genommen werden, sonst sehen wir uns Hundehalter bald wieder mit einem Leinenzwang konfrontiert.
    Ein... avançar

Es gibt keine unzähligen Verletzten in Gemeindegebiet, die eine solche großflächige Leinenpflicht rechtfertigen würde. Es ist auch sehr absurd, wenn außerhalb des Ortes den Hund anleinen muss und im Ort nicht. Ich denke mit dieser Regelung erhöht sich das Gefährdungspotential.

Die unzähligen Verletzten besonders Kinder sind Anlass für den Beschluss.

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