Verwaltung

Aufhebung des Fraktionszwangs durch geheime Abstimmungen

Petition richtet sich an
Parlament
1.501 Unterstützende 1.500 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

1.501 Unterstützende 1.500 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 08.11.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Ich möchte, dass der Fraktionszwang entfällt.

Die Lösung: Geheime Abstimmung

Wenn irgend etwas (z.B. ein Gesetz) im Parlament zur Abstimmung an steht, dann setzt sich vorher die Fraktion zusammen und tauscht Argumente aus (dafür oder dagegen). Es wird von der Fraktion indirekt verlangt, dass alle entweder dafür oder dagegen sind. Der eine oder andere möchte anders abstimmen und wenn er das macht, hat er in der Partei Nachteile z.B. auf der Wählerliste oder andere Repressalien. Also plädiere ich für geheime Abstimmung; denn dann wess die Partei nicht wer der "Verräter" ist.

Somit wird jedem Abgeordneten leicht gemacht, bei der Entscheidung seinem Gewissen und Wählern zu folgen und daher keine Nachteile in seiner Partei hat.

Begründung

Ich bitte Sie meine Petition zu unterstützen, weil dadurch gerechtere Abstimmungen bei wichtigen Gesetzen erzielt werden und nicht nur das, was die Partei möchte, sondern nach seinem Gewissen und Wählern.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Gerhard Klesz aus Buxtehude
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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    gute Nachrichten: Der Petition wurde entsprochen! Den genauen Abschlussbericht des Petitionsausschusses finden Sie im Anhang als PDF.

    Beste Grüße
    das openPetition Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 2-20-02-1101-000602 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

Umsetzung GG: Art 38, Abs 1; Art 46, Abs 1

Macht es Politiker leichter bestechlich zu sein, da man Sie nach einer geheimen Abstimmung nicht mit Ihrer Wahl konfrontieren kann. Und sie sich so nicht rechtfertigen müssen warum sie gewählt haben wie sie es haben. Der Staat sollte möglichst Transparent sein.(Auch wenn Fraktionszwang dennoch weg gehört)

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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