Piirkond : Saksamaa

Aufhebung des Klageverbots für Reservisten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 Toetav 24 sees Saksamaa

Petitsioon viidi lõpule

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  1. Algatatud 2021
  2. Kogumine valmis
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die Reservisten gegenüber dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Widerspruchs- und Klagebefugnis zuerkennt bzw. wieder zuerkennt.

Selgitus

Es wird gem. Nr. 5 Abs. 5 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden eine gesetzliche Regelung gefordert, die die Rechtsprechung des BVerwG wie im Urteil vom 28.10.2015, Az 2 C 23/14 für die Zukunft unmöglich machen würde.Zurzeit ist es für einen Reservisten nicht möglich, sich gegen sämtliche Verwaltungsakte des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr zu wehren. Dies bedeutet also auch, dass sich der Reservist gegen widerrechtliche Verwaltungsakte nicht wehren kann.Ein Reservist kann zum Beispiel nicht dagegen klagen, dass er ausgemustert wird. Dies wird als ein für den Reservisten positiver Verwaltungsakt angenommen, gegen den eine Klage nicht zulässig ist.Dabei wird die Entstehung und die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes nicht berücksichtigt, sondern nur das Ergebnis. Es kann nicht rechtens sein, dass das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Verwaltungsakte erlässt, die womöglich rechtswidrig sind, und man dann als Reservist dagegen kein Rechtsmittel hat, weil das Bundesamt die dann mit Hinweis auf die fehlende Klagebefugnis trotzdem durchsetzen kann. Auch ein Reservist muss die Möglichkeit haben, sich gegen einen Verwaltungsakt zu wehren.Mit der Petition wird nicht die Unabhängigkeit der Justiz in Frage gestellt, sondern lediglich gefordert, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die Reservisten ermöglicht zu klagen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich meiner Argumentation anschließen und dafür Sorge tragen, dass zukünftig den Reservistinnen und Reservisten das Recht eingeräumt wird, Verwaltungsakte rechtlich prüfen zu lassen und ggf. dagegen klagen dürfen.

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