Bürgerrechte

Aufhebung nächtliche Ausgangssperre BW ab einer 7-Tage Inzidenz von 100

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung Baden-Württemberg
406 Unterstützende 363 in Baden-Württemberg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

406 Unterstützende 363 in Baden-Württemberg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Ich spreche mich hiermit für eine Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre (von 21-5 Uhr ) für Baden-Württemberg in Stadt- und Landkreisen mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von mindestens 100 aus.

Begründung

Eine pauschale Ausgangssperre, die somit auch alle BürgerInnen betrifft, die sich an die geltenden Corona-Maßnahmen halten und ist meines Erachtens unverhältnismäßig. Einige weitere Argumente, die für eine Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre plädieren, werden im Folgenden aufgeführt.

Diese Maßnahme ist unverhältnismäßig, weil "der Nutzen der Pandemie Bekämpfung" (Dose 2021) ist unklar.

Der Reporter Dominik Dose von Südkurier verweist hierbei auf eine Studie der Universität Oxford und auf eine Studie der Universität Wien, um seine These zu stützen. Beide Studien konnten die Wirksamkeit einer nächtlichen Ausgangssperre kaum nachweisen. "Selbst das Land Baden-Württemberg" soll gegenüber dem Südkurier eingestanden haben, dass der Nutzen für solch eine Maßnahme nicht wissenschaftlich belegt sei (Dose 2021).

Bei einer nächtlichen Ausgangssperre handelt es sich um eine zutiefst in die Grundrechte einschneidende Maßnahme. Sie schneidet das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 (1) GG) und das Grundrecht auf Freizügigkeit (Art. 11 (1) GG) ein. Daher ist die juristische Berechtigung für solch eine Maßnahme höchst fragwürdig (Dose 2021).

Zwei weitere Argumente sind, dass die nächtliche Ausgangssperre zum einen Personen dazu verleiten könnte bei dem anderen Haushalt zu übernachten, anstatt heim zu gehen und zum anderen, dass die Logik hinter der Maßnahme nicht greifbar ist, denn tagsüber darf man sich den Kontaktbeschränkungen entsprechend mit Personen treffen und nachts nicht (Dose 2021). Da entsteht bei einigen Menschen die Frage, ob das Virus in der Nacht gefährlicher als am Tag sei.

Wie bereits meine Argumentation zeigt, die sich vornehmlich auf einen Artikel des Autors Dominik Dose (Südkurier) beruft, plädiere ich für eine Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre in Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg ab einem 7-Tage Inzidenzwert von 100. Meine Bitte ist, dass BürgerInnen des Landes Baden-Württemberg die Möglichkeit haben auch in der Nacht über sich selbst zu entscheiden.

Referenzen:

Dose, Dominik. 2021. Fragwürdiger Grundrechtseingriff: Fünf Argumente gegen die Ausgangssperre in Baden-Württemberg. Meinung: Fragwürdiger Grundrechtseingriff: Fünf Argumente gegen die Ausgangssperre in Baden-Württemberg | SÜDKURIER Online (suedkurier.de), zuletzt aufgerufen an 21.03.2021.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG). Stand Juli 2010. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Hiermit verkünde ich den Abbruch dieser Petition. Ich bedanke mich vielmals für die Unterstützung, die ich in den vergangenen Tagen erhalten habe. Doch es ist nun an der Zeit einzusehen, dass die Anzahl der Unterschriften nicht ausreicht, um an der Regelung etwas verändern zu können. Daher bitte ich um Verständnis für meine Entscheidung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Julian Haag

Das Gesundheitsamt Mannheim steht sicherlich für weitere Gesundheitsämter, die wieder keinerlei Anstrengungen unternommen haben, um sich auf die zu erwartenden Inzidenzen einzustellen und zu wappnen. Die Nachverfolgungsquote liegt bei 50%. Oder anders ausgedrückt: Der Staat, hier vertreten durch die Kommune tut nichts und erwartet alles von den Bürgern.

Noch kein CONTRA Argument.

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