Aufhebung von unverhältnismäßigen Maßnahmen in der Corona-Krise

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
17 17 w Szlezwik-Holsztyn

Petycja została zakończona

17 17 w Szlezwik-Holsztyn

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2020
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

Ich bitte um Prüfung und schriftliche Begründung der Verhältnismäßigkeit aller nach dem 15.4.2020 in Zusammenhang mit SARS-CoV-2 erfolgten Ersatzverkündungen, Verordnungen und Erlasse der schleswig-holsteinischen Landesregierung. In allen Fällen, in denen die Verhältnismäßigkeit der verkündeten, angeordneten oder erlassenen Maßnahmen nicht valide durch konkrete Zahlen belegt und durch eine gesamtgesellschaftliche, umfassende Nutzen-/ Risikoabwägung begründet werden kann, bitte ich um sofortige Aufhebung derselben.Begründung:1. Die Reproduktionszahl für Sars-CoV2 liegt bereits seit dem 22. März 2020 beständig unter 1. Der Gipfel der Anzahl von neuen SARS-CoV2-Fällen wurde bereits am 16. März 2020 erreicht. Seitdem sinken die Zahlen der Neuinfektionen.Quelle: RKI - Epidemiologisches Bulletin 17/2020, Stand vom 15.4.2020Die durch die Landesregierung ergriffenen Maßnahmen können somit nicht ursächlich für die sinkenden Infektionszahlen verantwortlich sein, richten jedoch gesamtgesellschaftlich große und vielfältige Schäden an.2. Es stehen in Schleswig-Holstein weitaus mehr als die benötigten Intensiv- und Beatmungsbetten (low/high/ecmo) zur Behandlung von Covid-19-Patienten zur Verfügung. Ein Zusammenbruch des Gesundheitssystem durch COVID-19-Patienten ist somit unwahrscheinlich.3. Die Sterberate der Infizierten an Covid-19 liegt bei 0.3 bis 0.7%.(Quelle: Prof. Dr. Christian Drosten, Virologe, Charité Berlin)Dieser Wert rechtfertigt in keinster Weise die massiven Eingriffe des Staates in das Leben der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger.

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Aktualności

  • 16.06.2020Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 17 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Hauptpetentin vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren geprüft und beraten.Der Ausschuss ist sich bewusst, dass die vielfältigen Maßnahmen der Landesregierung aus der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordung zur Eingrenzung des Infektionsgeschehens in Schleswig-Holstein eine große Belastung für alle Bürgerinnen und Bürger darstellen. Er betont, dass die Wahl der Maßnahmen in dieser sich dynamisch entwickelnden Situation immer unter Berücksichtigung der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse... dalej

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