Region: Köln
Administrasjon

Auflösung des Feuerwehrpersonalrat der Stadt Köln und zeitnahe Durchführung von Neuwahlen

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Oberbürgermeisterin Frau Reker, Feuerwehrpersonalrat Köln
143 Støttende

Ansvarlig har ikke sendt inn kampanjen

143 Støttende

Ansvarlig har ikke sendt inn kampanjen

  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Viele Dinge bei der Berufsfeuerwehr Köln müssen sich verändern damit sich die Kollegen und Kolleginnen wieder wohl fühlen und gerne zur Arbeit kommen und nicht weiter die Berufsfeuerwehr verlassen.

Darum muss es Neuwahlen des Feuerwehrpersonalrat geben um ein Gremium zu haben, welches im Interesse der Mitarbeiter diese Veränderungen begleitet und zu dem die Kollegen/innen Vertrauen haben.

Grunnen til

Alle Berufsfeuerwehrleute der Stadt Köln und deren Familien,Freunde und Bekannte sollten dies unterstützen damit man positiv in die Zukunft schauen kann.

Die Ombudsstelle und die Gespräche beim Stadtdirektor sind die ersten richtigen Schritte auf diesem Weg. Da der amtierende Feuerwehrpersonalrat obwohl ihm Beschwerden und Probleme seit Jahren vorliegen nachweislich nicht reagiert hat, ist das Vertrauen zwischen ihm und der Belegschaft stark beschädigt.

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nyheter

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Auch wenn der PR nicht abwählbar ist, ist es trotzdem wichtig, dass der Unmut der Belegschaft öffentlichen gemacht wird! Vielleicht werden die Standartfloskeln „leider keine Zeit die Feuerwachen zu besuchen“ dadurch hinfällig! Die Position des PR ständig in der Deckung zu bleiben ist auf jeden Fall unerträglich.

Wurde die Personalratswahl nicht angefochten, ist der Personalrat im Amt und kann nur in den in § 28 BPersVG genannten Fällen durch den dort abschließend aufgezählten Personenkreis in seinem Bestand angegriffen werden. Antragsberechtigt zum Verwaltungsgericht sind ein Viertel der Wahlberechtigten, der Dienststellenleiter oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft. Der Personalrat ist somit der externen Einflussnahme auf sein Fortbestehen weitestgehend entzogen. Zwar hat der benannte Personenkreis das Recht, die Auflösung bzw. den Ausschluss eines einzelnen Mitglieds zu beantragen.

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