Kultury

Aufnahme der Regionalsprachen Alemannisch, Schwäbisch und Südfränkisch in die Landesverfassung BW's

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18 13 w Badenia-Wirtembergia

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  1. Rozpoczęty 2015
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Der Paragraph 23 der Landesverfassung Baden-Württembergs dahingehend angepasst werden, dass Alemannisch, Schwäbisch und Südfränkisch der Status einer offiziellen Minderheitensprache zugesprochen wird. Da die Bundesrepublik Deutschland 2007 das UNESCO-"Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" ratifiziert hat folgt hieraus, dass die drei Sprachen in den Lehrplan der öffentlichen Schulen des Landes integriert werden müssen.

Uzasadnienie

Anno 2009 hat die UNESCO drei in Baden-Württemberg gesprochene Regionalsprachen - namentlich Alemannisch, Schwäbisch und Südfränkisch - in ihre "Liste bedrohter Sprachen" aufgenommen (www.unesco.org/languages-atlas/). Wenn nicht bald etwas unternommen wird, werden die autochthonen Sprachen Baden-Württembergs in mittelfristiger Zukunft ausgestorben sein. Bislang tut das Land Baden-Württemberg rein gar nichts, um die lokale kulturelle Vielfalt und die regionalen sprachlichen Traditionen auf seinem Hoheitsgebiet zu schützen und zu fordern - im Gegenteil, mit seiner Politik der Nichtanerkennung wirkt es am Aussterben des sprachlichen Erbes unseres Bundeslandes aktiv mit. Ich fordere, dass das von der Bundesrepublik Deutschland 2007 ratifizierte "Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" endlich umgesetzt wird. Da gemäß Art. 30 und Art. 70 Grundgesetz (siehe auch Art. 23 Abs. 6 GG) die rechtliche Kompetenz, Amtssprachen zu bestimmen, bei den einzelnen Bundesländern liegt, muss der Paragraph 23 der Landesverfassung Baden-Württembergs dahingehend angepasst werden, dass Alemannisch, Schwäbisch und Südfränkisch der Status einer offiziellen Minderheitensprache zugesprochen wird. Als Vorbild kann hierbei unter anderem das Land Schleswig-Holstein dienen, welches unlängst das Niederdeutsche, wie auch das Nordfriesische, als Regionalsprache in seine Verfassung aufgenommen hat. Als Konsequenz des UNESCO-Abkommens folgt, dass die regionalen Sprachen Baden-Württembergs in den Schulen des Landes gelehrt werden müssen. Nur so kann der Erhalt der Sprachen gewährleistet werden. Dies dient nicht nur dem Erhalt der regionalen Kulturen und Traditionen, deren sich die Baden-Württemberger angeblich so rühmen, sondern dient auch der geistigen Entwicklung unseres Volkes. Diverse Studien (z.B.: Feldman/Shen 1971; Lemmon/Goggin 1989; Bialystok et al: 2008) haben bewiesen, dass eine zweisprachige Erziehung für die Entwicklung der kognitiven und geistigen Fähigkeiten förderlich ist. Es wird daher höchste Zeit, dass auf das Palaver von "kultureller Vielfalt", wie es insbesondere für die Partei, die derzeit unseren Ministerpräsidenten stellt, typisch ist, endlich Taten folgen.

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