Reģions: Berlīne
Petīcijas Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 Grundgesetz. attēls

Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 Grundgesetz.

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
44 Atbalstošs 17 iekš Berlīne

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Gleichbehandlung in allen Bereichen des Gesellschaftlichen Lebens z.b. in Wirtschaft, Sport, usw. Es wird uns immer noch schwer gemacht in unserer Gesellschaft, ob im Sport besonders der Fußball. Oder wenn ein schwules Paar in einem Hotel kein Doppelzimmer bekommt. Deswegen die Aufnahme in Artikel 3 Grundgesetz. Hier muss der Gleichheitsgrundsatz gelten.

Pamatojums

Es gibt weiterhin eine Ungleichbehandlung in dem Lebenspartnerschaftsgesetz (Homoehe) zur herkömmlichen Ehe. Es gibt 153 Gesetze und Verordnungen in denen wir nicht gleichgestellt sind. Zudem gibt es nicht in allen Bundesländern Schulunterricht über Homosexualität. Den es sind gerade jugengliche Homosexuelle die mehr von Selbstmord betroffen sind europaweit. Verbot von falschen Aussagen und Rassismus der Gender Gegner! Und endlich die Rehabilitierung Homosexueller in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Paragraph 175.

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Jaunumi

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Hallo
    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Das mit der Unterstützer Unterschriften Liste ist zu wenig von 15000.
    Aschaffenburg hat eine Einwohnerzahl von 70000 ich hatte eigentlich vor ein Unterschriften List von 500000.
    Ich bitte um Abänderung ich kann es nicht machen, habe es schon versucht!!!

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexander Schmidt

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

GleichBEHANDLUNG entsteht nicht durch Änderung eines Verfassungs-Artikels! GleichBERECHTIGUNG existiert de facto ohnehin schon, das hat das BVerfG mit mehreren Entscheidungen zugunsten Homosexueller sichergestellt, dazu braucht es keine Gesetzesänderung. Im übrigen ist Homosexualität auf den Lehrplänen aller Bundesländer vertreten, meistens in Verbindung mit dem Aufklärungsunterricht.

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