Reģions: Vācija
Ģimene

Aufnahme des Suchtpotentials von Computer- und Videospielen in die Alterskennzeichung !

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Petīcija ir adresēta
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
113 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Unser Alltag und auch der unserer Kinder wird zunehmend von Medien bestimmt. Das hat viele Vorteile aber auch Risiken. Immer mehr Menschen insbesondere auch Jugendliche sind von Computerspielsucht betroffen. Der Staat ist verpflichtet Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen durch Medien zu schützen, dazu dient der Jugendmedienschutz. Allerdings wird das Suchtpotential von Computer- und Videospielen nicht im Jugendschutzgesetz erwähnt und aus diesem Grund ist es auch kein Kriterium bei der Alterskennzeichung dieser Spiele. Das kann nicht sein ! Computerspiele, die eine Suchtgefahr darstellen, dürfen nicht bereits für 12-Jährige zugelassen werden Wir fordern ein Anpassung des Jugendschutzgesetzes und eine Aufnahme des Suchtpotentials von Computer- und Videospielen in die Alterskennzeichung dieser Spiele.

Pamatojums

Computerspielsucht kann das Leben der Betroffenen komplett verändern und führt häufig zu Isolation, Verlust von Freunden, Abbruch von Ausbildung und Berufstätigkeit usw. Das können wir nicht zulassen, nicht im Sinne des Einzelnen, aber auch nicht mit Blick auf unsere Gesellschaft.

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Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Auch auf die Gefahr hin das ich mich hier bei einigen sehr unbeliebt mache diese Petition ist wunderbar um den "Schwarzen Peter" den "Anderen" zu zuschieben zu mehr ist sie nicht zu gebrauchen! Für Die die sich jetzt schon Aufregen wollen, Bitte sehr. Für die anderen gerne noch die Erklärung für meine Meinung: Wenn man sucht gefährdende Spiele kennzeichnen wollte, könnte man gleich alle Spiele kennzeichnen, den es gibt kaum ein Spiel was nicht die Voraussetzung hat zum Süchtig machen. Es kommt nicht auf das Spiel an sondern auf das verhalten wie man mit dem Spiel umgeht!

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