Aufnahme von Eltern-Kind-Parkplätzen in die StVO/Verhängung eines Bußgeldes bei unberechtigter Nutzung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
47 Unterstützende 47 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

47 Unterstützende 47 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, Eltern-Kind-Parkplätze in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufzunehmen und ein Bußgeld bei unberechtigter Nutzung zu verhängen. Eltern-Kind-Parkplätze sollen auch im öffentlichen Raum wie Schulen, Ämtern usw. geschaffen werden.

Begründung

Eltern-Kind-Parkplätze sind nicht in der StVO geregelt. Privatparkplätze z. B. bei Supermärkten, die auf die StVO verweisen, haben darum keine Handhabe, wenn deren gekennzeichneten Eltern-Kind-Parkplätze "unberechtigt" durch Autofahrer ohne "Kind an Bord" blockiert werden.Die Eltern-Kind-Parkplätze sind zumeist praktisch neben den Eingangstüren z. B. bei Supermärkten, genauso die Behindertenparkplätze. Damit Eltern und die Kinder keine langen Wege und gefährliche Fahrbahnen auf dem Parkplatz überqueren müssen. Eltern-Kind-Parkplätze draußen und drinnen sind zumeist größer, um die Türen vollständig öffnen zu können, gleich den Behindertenparkplätzen.

Link zur Petition

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