Regione: Germania

Aufnahme von gendergerechter Sprache in das Heilmittelwerbegesetz

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Supporto 19 in Germania

La petizione è conclusa

19 Supporto 19 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2021
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Wir fordern die Aufnahme von gendergerechter Sprache in das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Motivazioni:

Wir beziehen uns mit dieser Forderung auf das Heilmittelwerbegesetz (HWG) in seiner aktuellen Fassung. Unter § 4 Abs. 3 HWG wird die Notwendigkeit festgehalten, bei Arzneimittelwerbung, die sich nicht an Fachkreise richtet, den Pflichthinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker." anzugeben. Mit diesem vorgegebenen Pflichttext schreibt das Gesetz die Formulierung im generischen Maskulinum vor. Wir fordern die Aufnahme gendergerechter Formulierungen in das Heilmittelwerbegesetz und insbesondere in den genannten Pflichthinweis.Der vorgegebene Pflichttext schreibt die Formulierung des Pflichttextes in der Arzneimittelwerbung im generischen Maskulinum vor und lässt keinen Raum für inklusive Sprache. Sprache sollte ein realistisches Abbild der Berufswirklichkeit zeichnen, was bei der ausschließlichen Verwendung von „Arzt“ und „Apotheker“ nicht der Fall ist. Laut Statista gab es 2019 rund 402.000 berufstätige Ärzt:innen in Deutschland. Davon war mit 47,6 Prozent fast die Hälfte weiblich. Bei den Apotheker:innen lag der Frauenanteil mit 70,5 Prozent in den vergangenen Jahren sogar deutlich über dem Anteil der Männer. Die Weiblichkeit der Medizin- und Pharmabranche sollte auch in der Sprache anerkannt werden.Den Begriff der „Ärztin“ würdigte zuletzt auch die Redaktion des Dudens mit einem eigenen Beitrag. Wir fordern die Anerkennung von Ärzt:innen und Apotheker:innen auch im HWG und plädieren für einen vorgeschriebenen Pflichttext, der gendergerecht formuliert ist. Gendergerechte Sprache würdigt nicht nur Frauen, sondern bezieht alle Geschlechtsidentitäten mit ein. Auch Personen, die sich nicht als weiblich oder männlich einordnen, werden so sprachlich abgebildet. Hierzu kann vorzugsweise ein Doppelpunkt:, aber auch ein Sternchen* oder ein Unterstrich_ (Gender Gap) hinter dem Wortstamm verwendet werden. Laut § 4 Abs. 3 HWG müssen die vorgeschriebenen Angaben von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt, abgegrenzt und gut lesbar sein. Wie Studien gezeigt haben, wird die kognitive Verarbeitung von Texten durch gendergerechte Formulierungen nicht beeinträchtigt. Somit ist die Verständlichkeit der Pflichttexte auch in gendergerechter Formulierung gegeben. Wir fordern daher die Aufnahme gendergerechter Formulierungen in das Heilmittelwerbegesetz.

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