Region: Karlsruhe
Bürgerrechte

Aufruf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.06.2014 zum LHG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Frank Mentrup
106 Unterstützende 7 in Karlsruhe

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

106 Unterstützende 7 in Karlsruhe

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 24.06.2014 zum LHG

Begründung

An die Landesregierungen der Bundesländer in der BRD

Sehr geehrter Damen und Herren,

mit einem Urteil vom 24.06.2014, Az. 1 BvR 3217/07 hat das BVerfG die Grundsatzentscheidungen zum Landeshochschulgesetz aus den Vorjahren zusammengefasst und präzisiert.

Zitat Leitsatz:

„1. Die mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantierte Mitwirkung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im wissenschaftsorganisatorischen Gesamtgefüge einer Hochschule erstreckt sich auf alle wissenschaftsrelevanten Entscheidungen. Dies sind auch Entscheidungen über die Organisationsstruktur, den Haushalt und, weil in der Hochschulmedizin mit der Wissenschaft untrennbar verzahnt, über die Krankenversorgung.

2. Je mehr, je grundlegender und je substantieller wissenschaftsrelevante personelle und sachliche Entscheidungsbefugnisse dem Vertretungsorgan der akademischen Selbstverwaltung entzogen und einem Leitungsorgan zugewiesen werden, desto stärker muss die Mitwirkung des Vertretungsorgans an der Bestellung und Abberufung und an den Entscheidungen des Leitungsorgans ausgestaltet sein.“

Zitatende, vgl.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140624_1bvr321707.html

Ebenfalls im Jahr 2014 hat die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg das LHG neu gefasst. Hiergegen haben nachfolgend 34 Professoren der dualen Hochschulen Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, weil nach Auffassung der Beschwerdeführer die Vorschriften des BVerfG im neuen LHG in mehrfacher Weise nicht berücksichtigt wurden. Im Einzelnen monieren die Beschwerdeführer, dass dem Senat als Vertreter der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen das vom BVerfG geforderte Mitwirkungsrecht in weiten Teilen versagt bleibe und die Rektoren zudem quasi zu Assistenten des Präsidenten degradiert werden, der allen neun dualen Hochschulen zentralistisch vorstehe. Auch sei es dem Senat verwehrt den Rektor bzw. Präsidenten abzuwählen, falls eine Vertrauenskrise dies notwendig mache..

https://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/34-Professoren-ziehen-nach-Karlsruhe;art4319,2765258

Aus dem Kreis der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) in Baden-Württemberg hat ein weiterer Professor zudem Verfassungsbeschwerde am Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg eingereicht, vgl.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.landeshochschulgesetz-baden-wuerttemberg-professoren-wehren-sich.4b37d146-88dd-45a3-a1af-5ee33f13f1a1.html

Die Verfassungsbeschwerde wird vom Hochschullehrerverband unterstützt und macht inzwischen in politischen Kreisen sowie in Hochschulkreisen die Runde und liegt der Unterzeichnerin vor. Die Beschwerdebegründung führt ebenfalls dringlichst zu der Annahme, dass die Vorschriften des BVerfG in erheblicher Weise verletzt wurden.

Unabhängig vom Fortgang der oben genannten Verfassungsbeschwerden möchte ich Sie höflichst darum ersuchen zu prüfen ob das LHG Ihres Bundeslandes den Anforderungen des BVerfG in der jüngsten Grundsatzentscheidung vom 24.06.2014 genügen kann und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

Denn die Wiege der Demokratie sind die Universitäten, zumindest sollten sie das sein. Denn wenn im Bereich der geistigen Ausbildungsstätten Meinungsfreiheit und geistiger Austausch das Klima bestimmen, dann wird sich diese Atmosphäre auch in der Öffentlichkeit entfalten können. Wenn im Unterschied hierzu finanzielle Abhängigkeiten, Repression und geistige Enge den Wissenschaftsbetrieb prägen, dann wird sich logischerweise dieses Klima in der Gesellschaft ausbreiten. Deshalb besteht nicht nur von Seiten der Hochschulgemeinde, sondern auch seitens der breiten Bevölkerung ein Interesse daran, dass im Bereich der Hochschulen Transparenz, Meinungsfreiheit und demokratische Strukturen vorherrschen und dass diese hohen zivilisatorischen Errungenschaften durch die Gesetzgebung der einzelnen Länder geschützt und gefördert werden.

Mit freundlichen Grüssen

Sonja Walter

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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