Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass junge Menschen, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind und hier eine Aufenthaltsgenehmigung einschliesslich einer Duldung haben, einen Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAFÖG) erhalten und geltend machen können.
Begründung
Nach § 8 Nr. 2a (BAFÖG) wird "geduldeten Ausländern (§60 a des Aufenthaltsgesetzes), die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, ... Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie sich seit mindestens vier Jahren ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten". Junge Menschen, die mit 16 oder 17 Jahren als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kommen, werden im Rahmen der Jugendhilfe bis zur Volljährigkeit betreut. Jene , die hier Deutsch gelernt und einen Schulabschluss erworben haben und nach Beendigung der Betreuung durch die Jugendhilfe "auf eigenen Füssen stehen" müssen und eine schulische Weiterbildung aufnehmen möchten, sollte die vierjährige Wartezeit erlassen werden.
Link zur Petition
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Pet 3-17-30-2130-047403
Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass junge Menschen, die als unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kommen und über eine
Aufenthaltsgenehmigung verfügen bzw. geduldet werden, einen Anspruch auf
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ohne eine vierjährige
Wartezeit geltend machen können.
Der Petent führt aus, dass nach § 8 Nr. 2a des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) geduldeten... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.