Ausbildungsförderung nach dem BAföG - BaFöG für Master-Studenten ohne Bachelor-Abschluss

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
165 Unterstützende 165 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

165 Unterstützende 165 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Master-Studenten die keinen Bachelorabschluss besitzen, ein Recht auf BaFöG erhalten. Wenn einem angehenden Studenten die seltene Möglichkeit gegeben wird, an einer staatlichen Institution direkt mit dem Master zu beginnen, sollte diese große Chance vom Staat mindestens genau so unterstützt werden, wie jedes andere Studium auch.

Begründung

Der gewöhnliche Bachelor- und Masterstudent aus einem einkommensschwachen Haushalt ist in Deutschland grundsätzlich BaFöG förderungsfähig, und das ist auch gut so. Angehende Studenten die jedoch das seltene Glück haben, aufgrund von gegebenen Voraussetzungen direkt mit ihrem Masterstudium beginnen zu dürfen, ohne dass ein Bachelorabschluss notwendig ist, werden hierbei nicht berücksichtigt. Zitat: Laut §7 (1a) BAföG wird für einen Master- oder Magisterstudiengang im Sinne des § 19 des Hochschulrahmengesetzes oder für einen postgradualen Diplomstudiengang im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 bis 3 des Hochschulrahmengesetzes sowie für vergleichbare Studiengänge in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz Ausbildungsförderung geleistet, wenn 1. er auf einem Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang aufbaut oder im Rahmen einer Ausbildung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 3 erfolgt und auf einem noch nicht abgeschlossenen einstufigen Inlandsstudium aufbaut, das von der aufnehmenden Hochschule als einem Bachelorabschluss entsprechend anerkannt wird. Wenn einem Studenten von einer Universität innerhalb der EU ein Master-Platz trotz nicht vorhandenen Bachelors angeboten wird, dann meistens unter der Voraussetzung, dass das fachlich angeeignete Wissen in einem Auswahlverfahren oder aufgrund von Referenzen (insbesondere im künstlerischen Bereich) überprüft, und mit dem Level eines Bachelor-Abschlusses gleichgestellt wird. Solch ein Fall kommt nicht häufig vor und bedeutet vor allem für junge Studenten eine einmalige Chance, die nicht zuletzt auch über die fachlichen Qualitäten / das fachliche Talent des Studierenden aussagt. Jungen Menschen mit Potential, von denen eine erfolgreiche Zukunft zu erwarten lässt, wird somit die Möglichkeit verwehrt, ihre Ziele aufgrund finanzieller Mängel zu erreichen. Besonders hart trifft es Studenten für die es keinen vergleichbaren Bachelor gibt, und die diesen besonderen Master-Platz daher nicht nur annehmen wollen, sondern auch müssen. Dieses Gesetz würde zudem den internationalen Bildungsaustausch fördern, da insbesondere an Universitäten in Großbritannien einige Masterstudiengänge im kreativen Bereich ihre Studenten aufgrund eines Vorauswahlverfahrens selektieren. Um einen Missbrauch dieser Gesetzesänderung zu vermeiden könnte man gewisse Bedingungen für die Förderung eines solchen Studiums aufstellen. Zwei gute Ansatzpunkte wären ein Maximalalter von 25 Jahren zum Zeitpunkt des Studienbeginns, sowie eine Einschränkung dieser Art des BaFöGs auf staatliche Universitäten und (Fach)Hochschulen.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-30-2130-051650

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Der Petent fordert, dass für einen Masterstudiengang Förderung nach dem
    Bundesausbildungsförderungsgesetz geleistet werden sollte, auch wenn zuvor kein
    Bachelor-Abschluss erworben wurde, die Hochschule den Auszubildenden jedoch
    aufgrund anderer Qualifikationen oder aufgrund eines Auswahlverfahrens zum
    Masterstudiengang zugelassen hat.
    Der Petent führt aus, dass Studenten, denen innerhalb der Europäischen Union ein
    Studienplatz für ein Masterstudium... weiter

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