Région: Allemagne

Ausbildungsförderung nach dem BAföG - Erhöhung von elternunabhängigen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
219 Soutien 219 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

219 Soutien 219 en Allemagne

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  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Bafög für Studenten und Schüler (elterunabhängiges Bafög) mit eigenem Haushalt erhöht wird.

Raison

Der Lebensunterhalt muss gesichert werden.Der BAFÖG Höchstsatz setzt sich zusammen aus einem Grundbedarf und dem Wohnbedarf. Der Wohnbedarf liegt bei rund 224,00 Euro.Die Wohnpauschale ist in den meisten Städten schlichtweg nicht ausreichend. So kostet z.B eine 1 Zimmer Wohnung in Münster mindestens 350-400 Euro Warmmiete.Vergessen wird ebenfalls, das Schüler die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel selber tragen müssen. Hier fallen auch schnell monatliche Kosten in Höhe von 40-80 Euro an (je nach Entfernung). Lern und Arbeitsmaterialien sowie Gebühren müssen auch noch bezahlt werden.Der Besuch einer weiterbildenden Schule umfasst in der Regel knapp 35-40 Stunden in der Woche. Ein gut geführtes Studium hat noch mehr Wochenstunden. Hinzu kommt der Lern und Wegeaufwand.Ein Arbeitslosengeld II Bezieher hingegen, bekommt vom AMT die Miete für einen Wohnraum (der zulässig ist) bezahlt und den Bedarfssatz. Desweiteren hat er Anspruch auf besondere Hilfeleistungen, die im Idealfall vom Amt ebenfalls getragen werden.Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbedarf fallen schlichtweg nicht an.Studenten und Schüler sollten mit mehr finanziellen Mitteln unterstützt werden.Viele Studenten und Schüler haben bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und haben mehrere Jahre zuvor gearbeitet, bevor Sie sich für ein Studium oder eine Weiterbildung entschieden haben. Sie hatten bereits vorher schon einen eigenen Haushalt und waren selbstständig. Es kann nicht von einem erwachsenen Menschen, sowie aber auch von den Eltern,erwartet werden, dass derjenige wieder in das Elterhaus einzieht.Schüler die noch zu Hause leben, bekommen beispielhaft rund 400 Euro ELTERNUNABHÄNGIGES BAFÖG. Hier könnte gespart werden.

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Actualités

  • Pet 3-17-30-2130-043813Ausbildungsförderung nach dem BAföG
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die Bedarfssätze nach dem
    Bundesausbildungsförderungsgesetz für Studenten und Schüler mit eigenem
    Haushalt erhöht werden.
    Der Lebensunterhalt müsse gesichert sein. Der nach dem
    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) berechnete Bedarfssatz für nicht bei
    den Eltern wohnende Studierende sei nicht ausreichend bemessen. Als monatlicher
    Bedarf seien Pauschalbeträge vorgesehen, die sich aus dem Grund- und dem
    Wohnbedarf zusammensetzten. Die Wohnpauschale für auswärts... plus loin

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