Ausbildungsförderung nach dem BAföG - Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für BAföG-Berichtigte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
62 Unterstützende 62 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

62 Unterstützende 62 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Bezugsmöglichkeit des Bildungs- und Teilhabepakets für BaföG-Berechtigte

Begründung

Der Bildungsgutschein steht im Moment lediglich Familien zu, die Anspruch auf ALG II oder Wohngeld geltend machen können. Für Schüler und Studenten, die dem Grunde nach Leistungen nach BaföG haben ist diese Leistung nicht vorgesehen.Da Schüler und Studenten unter BaföG zum großen Teil während der Ausbildung weniger Leistungsbezüge in Anspruch nehmen können und dürfen, als ihnen zustünde, wären sie arbeitslos, wäre dies eine Angleichung Zwecks der Chancengleichheit und erbrächte einen Dienst im Bezug zur Bildungsfreiheit.Hierbei ist zu beachten, dass ein bestimmter Anteil des BaföGs bereits für entsprechendes vorgesehen sind, daher ist dieser Anteil anzurechnen und das Bildungs- und Teilhabepaket ausgleichend hinzuzuziehen. Im Falle einer begründeten Antragstellung (z.B. Schulausflüge, Klassenfahrten, sonstige Lehrmittel) ist das Bildungs- und Teilhabepaket somit abzüglich der im BaföG bereits berücksichtigten Kosten zu übernehmen.

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Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 3-19-30-2130-008323

    58089 Hagen

    Ausbildungsförderung nach dem
    BAföG

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
    ist.

    Begründung

    Die Petentin fordert, dass auch Leistungsberechtigten nach dem BAföG der Bezug von
    Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gewährt wird.

    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass Leistungen aus dem
    Bildungs- und Teilhabepaket derzeit lediglich Beziehern von Arbeitslosengeld II oder
    Wohngeld zur Verfügung stünden. Schülern und Studierenden, die Leistungen nach dem
    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhielten, seien Leistungen... weiter

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