Περιοχή: Γερμανία

Ausbildungsförderung nach dem BAföG - Ordnungsstrafen für Eltern aufgrund der Verzögerung/Verweigerung von Angaben bei Abgabe des BAfög-Antrags

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
40 Υποστηρικτικό 40 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

40 Υποστηρικτικό 40 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Eltern von Antragstellern und Empfängern im Sinne des BAföG (Berufsausbildungsförderungsgesetz) nach schriftlicher Aufforderung wegen vorsätzlicher Verzögerung oder Weigerung der Mitwirkung bei der Abgabe der Erklärung über das Einkommen der Eltern sowie Beschaffung erforderlicher Nachweise über das Einkommen, mit einer Geldbuße (Zwangsgeld) oder durch Erzwingungshaft geahndet werden können.

Αιτιολόγηση

Es kommt immer wieder vor, dass Auszubildende, Schüler oder Studierende in die Situation gelangen, bei der wegen fehlender Mitwirkung der Eltern es zur Ablehnung des Antrags durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung kommt. Die bisherige Regelung, dass auf Amtswegen ermittelt werden kann, reicht nicht aus, da in der Praxis Förderberechtigte mehrere Monate auf eine Förderung warten müssen und dies mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist.Gründe für die mangelnde Kooperation von Eltern können neben anderen Möglichkeiten schwierige familiäre Verhältnisse sein, bei denen der Kontakt zu Vater oder Mutter wegen Drogen- oder Alkoholproblematik des Elternteils oder wegen vergangener Familienstreitigkeiten nicht mehr vorhanden oder gestört ist. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen sind die Förderberechtigten dazu gezwungen, die Unterlagen der Eltern aufzutreiben. Die bisherigen Regelungen setzten zum Nachteil der Auszubildenden, Schüler und Studierenden auf Freiwilligkeit der Eltern. Dies widerspricht dem Sinn des Gesetztes zur Ausbildungsförderung, da bei sozial Benachteiligten die Möglichkeit des schulischen und beruflichen Aufstiegs besonders durch solche Situationen gehindert ist.Mit einer neuen Regelung sollen die Eltern verpflichtet werden, eine entsprechende Erklärung abzugeben. Durch die damit erreichte Beschleunigung des Verfahrens soll die Gefährdung eines Ausbildungsabbruchs verhindert, Förderberechtigte zügiger gefördert und Verwaltungen mit einem zeitnahen Abschluss des Verfahrens entlastet werden. Der Gesetzgeber kann zur Orientierung die Vorgehensweise bei Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung nehmen.

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Νέα

  • Pet 3-18-30-2130-034324

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass Geldbußen, Zwangsgeld oder Erzwingungshaft gegen Eltern
    verhängt werden können, die es vorsätzlich unterlassen, im Antragsverfahren auf
    Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ihr Einkommen
    anzugeben bzw. entsprechende Nachweise zu beschaffen.
    Der Petent führt aus, dass es immer wieder vorkomme, dass Anträge von
    Auszubildenden, Schülern oder Studierenden auf Leistungen nach dem
    Bundesausbildungsförderungsgesetz... παρακάτω

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