Ausbildungsförderung nach dem BAföG - Zahlung von elternunabhängigem BAföG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
642 Unterstützende 642 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

642 Unterstützende 642 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... Bafög unabhängig des Einkommens der Eltern zu bezahlen.

Begründung

Bei der Wahl, dass Kinder wohlhabenderer Eltern hatte man anscheinend nur im Auge, dem Grundsatz Eigentum verpflichtet treu zu werden. Jedoch hat man hierbei ganz vergessen zu beachten, welche Folgen dies in der Praxis hat. Natürlich wäre der Neid groß, wenn ein Sproß aus Wohlhabenden Hause auch Bafög bekommen könnte. Aber rücksicht auf den Neid der Menschen ist doch im GG gar nicht vorgesehen. Leider führt dies jedoch dazu, daß die Eltern auch ein gewisses Mitspracherecht bekommen, was studiert wird. Art 12 GG wird dann schnell mal vergessen. Wer nun sagt, man habe das Recht auf Unterhalt, vergisst wie lange das System anläuft, bis da was passiert. Man kann seine Eltern verklagen. Vorher bekommt man Unterhaltsvorschuss. Dafür muss man belegen das man bedürftig ist. Man rennt also von Amt zu amt, um irgendwelche Papiere abzugeben, nur um sich den Kühlschrank zu füllen. In dieser Zeit bleibt aber keine Zeit zum Studieren. Dasselbe passiert bei Eltern die in Trennung leben. Wenn da ein Teil der Meinung ist, seine Unterlagen nicht abzugeben, sitzt man auch schnell vor leerem Kühlschrank. Auch hier wird nicht eben mal schnell ein Vorschuss geleistet. Auch dies setzt erstmal wieder den Verwaltungsapperat in Gang. Gut, man kann mehr arbeiten. Hierbei fällt dann jedoch irgendwann das Kindergeld weg. Und zum studieren kommt man hierbei auch nicht. Was spricht dagegen, allen Auzubildenden. die nicht genug während der Ausbildung zum Leben bekommen, an Bafög dazuzuschießen. Eventuell kann man den Eltern anbieten, den Unterhalt bis zu einer Obergrenze steuerlich geltend zu machen. Bezieht der Student bafög, wird dies von der Obergrenze abgezogen. Dann bleibt die Entscheidung in der Familie, welchen Weg man geht. Und die Entscheidungsfreiheit bleibt beim Studenten, und wird nicht den Eltern übergeben.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-30-2130-032269Ausbildungsförderung nach dem BAföG
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, Leistungen nach dem
    Bundesausbildungsförderungsgesetz unabhängig vom Einkommen der Eltern zu
    gewähren.
    Die Abhängigkeit des Auszubildenden vom Einkommen seiner Eltern führe zu einem
    Mitspracherecht der Eltern bei der Wahl des Studiums, wird zur Begründung der
    Petition angeführt. Das Recht des Auszubildenden auf Berufsfreiheit aus Artikel 12
    des Grundgesetzes würde dadurch einschränkt. Die finanzielle Abhängigkeit vom
    Einkommen der Eltern wirke sich auch in den Fällen... weiter

Noch kein PRO Argument.

Besser ist allerdings, den Unterhaltsvorschuss unbürokratisch und zügig zu bewilligen, das wäre dann zumindest kostenneutral. Angemessene Studiengebühren können auch eingeführt werden - aber nur nachgelagert in realistischer Höhe wie zB. in UK.

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