Περιοχή: Γερμανία

Auslieferung von Personen - Keine Auslieferung von Unionsbürgern an Drittstaaten

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
64 Υποστηρικτικό 64 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

64 Υποστηρικτικό 64 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2017
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, auf eine Ratsinitiative nach Art. 25 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hinzuwirken, mit dem Ziel einer dahingehenden Ergänzung der Rechte der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, dass kein EU-Mitgliedsstaat sie an einen Drittstaat ausliefern darf.

Αιτιολόγηση

Die Initiative bezweckt eine Stärkung der Stellung und der Freizügigkeit der Unionsbürger auf dem Gebiet der Europäischen Union und eine Festigung des europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.Das Auslieferungsverbot hat etwa für Deutsche ein Vorbild in der bestehenden nationalen Regelung in Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 GG und ist dort Ausdruck der nationalen Souveränität. Vergleichbares hat eine Vielzahl Staaten zugunsten ihrer Bürger festgelegt.Es ist an der Zeit, dass alle europäischen Bürger nicht nur auf dem Gebiet des jeweils eigenen Mitgliedstaats, sondern im gesamten Geltungsbereich der durch EUV und AEUV vermittelten Freiheiten effektiv vor der Einwirkung insbesondere nicht rechtsstaatlich handelnder Drittstaaten geschützt sind.Das Auslieferungsverbot sollte außer in Artikel 20 AEUV an geeigneter Stelle im Titel V des AEUV sowie, ungeachtet von deren Artikel 51, im Titel V oder VI der Grundrechtecharta kodifiziert werden.

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Νέα

  • Pet 4-18-07-3140-045217 Auslieferung von Personen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, auf eine Ratsinitiative nach Artikel 25 Absatz 2 des
    Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Ziel hinzuwirken,
    dass Unionsbürger nicht an Drittstaaten ausgeliefert werden dürfen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Initiative insbesondere
    die Stellung und die Freizügigkeit der Unionsbürger auf dem Gebiet der Europäischen
    Union stärken wolle.

    Das Auslieferungsverbot habe etwa für Deutsche ein Vorbild in der bestehenden
    nationalen... παρακάτω

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