Alueella: Saksa

Ausnahmeregelung für die Bereifung von Fahrzeugen mit H-Zulassung

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
13 Tukeva 13 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird die Schaffung einer Ausnahmeregel gefordert, bei der für Fahrzeuge mit H-Zulassung durch das Anbringen eines spezifischen Aufklebers am Armaturenbrett (analog zur allgemein bestehenden Regelung für M+S-Reifen laut § 36 Abs. 1 Straßenverkehrszulassungsordnung) auch die Verwendung von Reifen mit geringeren Geschwindigkeitsklassifkationen erlaubt wird.

Perustelut

Das H-Kennzeichen hat den Zweck, ältere Kfz als Kulturgut zu erhalten, wobei die Belassung in einem größtenteils originalen Zustand für diese Form der Zulassung die Voraussetzung ist.Allerdings sind für stärker motorisierte Fahrzeuge Reifen entsprechend der in den Fahrzeugpapieren angegebenen Kategorien mitunter nicht mehr zu erwerben, wobei dies nicht den Größendimensionen, sondern der Einstufung bzgl. der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeiten geschuldet ist.Am Beispiel der eigentlich gängigen Reifengröße 195/60 R14 ist in jedem Reifenportal konkret nachvollziehbar, dass diese mit einem Geschindigkeitsindex oberhalb der Kategorie H heutzutage nicht mehr angeboten werden.Hieraus ergibt sich bei derart betroffenen Fahrzeugen das Problem, dass für diese die Alternativen für den legalen Betrieb sind:a) das ganzjährige Fahren der originalen Felgen mit Winterreifen zzgl. M+S-Aufkleber. Für diese Reifengattung existiert in der StVZO § 36 Abs. 1 bereits eine Ausnahmeregelung von der Geschwindigkeitseinstufung, allerdings wird die Verwendung von Winterreifen im Sommer (die Zeit, in der Oldtimer üblicherweise eher gefahren werden) teilweise ebenso kritisch gesehen, wie die Verwendung von Sommerreifen im Winter.b) das Umrüsten des Fahrzeugs auf nicht originale Felgen zzgl. anderer Reifengrößen, was der Intention der H-Zulassung widerspricht.

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