Ausschließlich deutsche Bezeichnungen in Bundesgesetzen/Gesetzentwürfen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
38 Unterstützende 38 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

38 Unterstützende 38 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass in Bundesgesetzen und Gesetzentwürfen mit Bezug zum Bundesrecht ausschließlich deutsche Bezeichnungen verwendet werden.

Begründung

Bundesrat und Bundestag haben aktuell ein "Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings" beschlossen.Es ist nicht nachvollziehbar, dass Anglizismen Einzug in deutsches Bundesrecht nehmen sollen.Darüber hinaus bezieht sich der englische Begriff "Cybergrooming" keineswegs nur auf Kinder, ist also insofern irreführend, da er in Deutschland abweichend gebraucht werden soll.Sicherlich sind von den Ländern (z.T. ehemals) gebrauchte Begriffe wie "Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz" sperrig, jedoch vermitteln sie auch dem Bürger zumindest eine ungefähre Vorstellung, um was es eigentlich geht.Bei "Cybergrooming", erst Recht wenn das Wort anders, als im Englischen verstanden werden soll, ist dies nicht der Fall. Selbst die EU-Richtlinie 2011/93/EU, die die Einführung eines solchen Gesetzes in Deutschland verlangt, benutzt diese Wortkreation nicht, sondern spricht von "Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie" und "Verhinderung der sexuellen Anbahnung an Kinder."Jeder weiß so, worum es geht. Für Anglizismen in Bundesgesetzen, auch wenn es nur Einführungsgesetze / Artikelgesetze zur Änderung eines anderen Gesetzes ist, sollte kein Platz sein.

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