Regione: Germania

Außenpolitik - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf den Konflikt zwischen Israel und Palästina

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Supporto 14 in Germania

La petizione è stata respinta

14 Supporto 14 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…im Streit zwischen Israel und Palästina neu Stellung zu beziehen.1. Anerkennung Palästinas als unabhängigen Staat, wobei als Staatsgebiet vorläufig nur der Gaza-Streifen gilt.2. Anerkennung Jerusalems als Palästinas Hauptstadt; allerdings nur die Stadtteile, die zu palästinensischem Staatsgebiet gehören.3. Anerkennung Jerusalems als Israels Hauptstadt; allerdings nur die Stadtteile, die zu israelischem Staatsgebiet gehören.

Motivazioni:

  1. Alle staatlichen Organe bekennen sich zur Zwei-Staaten-Lösung. Die Bundesregierung empfing den palästinensischen Präsidenten und hisste die palestinensische Staatsflagge. Trotzdem wird der Staat als solches bisher nicht anerkannt. Dies kann nicht sein. Ein Bekenntnis zur Zwei-Staaten-Lösung muss mit der Anerkennung des unabhängigen Palästinas einhergehen. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn ein Staatsgebiet besteht. Hier soll die Bundesrepublik den Gazastreifen als vorläufiges Palästina anerkennen. Hier sind weder israelisches Militär noch Siedler, die Verwaltung liegt allein in palästinensischer Seite. Dieses Gebiet ist der Ausgangspunkt des Staates.Die endgültigen Staatsgrenzen müssen Israel und Palästina selbst verhandeln. Das Ergebnis, wie auch immer es aussehen mag, ist dann von der Bundesrepublik zu übernehmen. Die hier beschriebene Grenze hat daher Voräufigkeitscharakter.Ostjerusalem und das Westjordanland werden als "umstrittenes Gebiet" bezeichnet und bis zu einer einvernehlichen Lösung keinem Staat zugeordnet.2. Das palästinensische Volk selbst bezeichnet Jerusalem als seine Hauptstadt, was auch nachvollziehbar ist. Dies hat der Bund so anzuerkennen. Bis zu einer endgültigen Klärung der Grenze wir der Bund den Zusatz verwenden, dass nur die Stadteile auf palästinensischem Staatsgebiet als Hauptstadt gelten. Sitz der deutschen Botschaft soll vorerst Ramallah sein.3. Der Staat Israel bezeichnet Jerusalem als seine Hauptstadt, was historisch gesehen auch belegt ist. Dies hat der Bund so anzuerkennen. Wie unter 2. gilt hier der analoge Zusatz: "nur die Stadtteile, die sich auf israelischem Staatsgebiet befinden". Da Westjerusalem mit z. B. dem Parlament sowieso innerhalb der international anerkannten Grenzen Israels liegt, ist das kein Problem.Sitz der deutschen Botschaft bleibt weiterhin Tel Aviv.Ergebnis:- Die Zwei-Staaten-Lösung wird umgesetzt, beide Staaten sind anerkannt.- Jeder Staat hat die Hauptstadt, die er will. - Unsere Botschftsinfrastruktur hält sich von Jerusalem fern.- Alle diese Bestimmungen gelten bis zu einer Lösung des Konflikts, danach wird Deutschland selbstverständlich die einvernehmliche Lösung übernehmen.

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Novità

  • Pet 3-19-05-06-001797 Außenpolitik

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte mit der Anerkennung Palästinas als unabhängigen Staat mit den
    palästinensischen Stadtteilen Jerusalems als Hauptstadt und der Anerkennung der
    israelischen Stadtteile Jerusalems als Hauptstadt Israels erreichen, dass im Streit
    zwischen Israel und Palästina neu Stellung bezogen wird.

    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die Bundesrepublik sich
    im israelisch-palästinensischen Konflikt zu einer Zwei-Staaten-Lösung bekenne und
    folgerichtig auch den Gaza-Streifen als palästinensisches... avanti

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