Región: Alemania

Außenpolitik - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Verhängung der Todesstrafe in Saudi-Arabien

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
161 Apoyo 161 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

161 Apoyo 161 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen sofort eine Sondersitzung, aus Anlass der Verhängung der Todesstrafe gegen Herrn Aschraf Fajad, einzuberufen. Zu dieser ist der Botschafter von Saudi-Arabien einzubestellen und ferner zu beschließen, sofort jegliche Handelsbeziehungen, insbesondere Waffenlieferungen, mit dem Königreich Saudi-Arabien solange auszusetzen bis alle, aus religiösen Gründen Gefangene, bedingungslos aus der Haft entlassen wurden

Razones.

Zur Begründung sei hier der Kollege und PEN-Präsident Josef Haslinger zitiert:......fordert nun ein entschiedenes Vorgehen der Bundesregierung:"Da gibt es kein Nachgeben. Der Druck muss sogar verstärkt werden. Saudi-Arabien agiert als Verbündeter von Deutschland im Nahen Osten, und an Saudi-Arabien werden Waffen geliefert. Da gibt es also auch Druckmittel. Jetzt ist die Bundeskanzleirn gefordert, jetzt ist der Außenminister gefordert. Es muss jetzt auf höchster Ebene gespielt werden. Man kann nicht zulassen, dass hier ein Künstler aufgrund der Tatsache, dass er sich zum Atheisten erklärt, mit dem Tode bestraft wird.""Wenn man auf der einen Seite jemanden sucht, um den Terror zu verhindern und die Ermordung von Menschen zu verhindern, dann kann man nicht auf der anderen Seite zulassen, dass genau der Verbündete dasselbe tut: nämlich Menschen ermordet. Das geht einfach nicht. Hier ist eine rote Linie. Wer darüber steigt, macht sich völlig unglaubwürdig." Den Abfall vom Glauben zur Blasphemie zu erklären und mit dem Tode zu bestrafen ist unislamisch. Im Islam gibt es keinen Zwang in Glaubensfragen, nachzulesen in Sure 2, Vers 256. In Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lesen wir ferner:"Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, ....."Im Namen keines Gottes darf getötet werden.

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Noticias

  • Pet 3-18-05-06-027406

    Außenpolitik


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass aus Anlass der Verhängung der Todesstrafe
    gegen Herrn Aschraf Fayadh der Botschafter von Saudi-Arabien einbestellt wird.
    Darüber hinaus sollen alle Handelsbeziehungen mit Saudi-Arabien eingestellt werden,
    bis alle aus religiösen Gründen inhaftierten Personen aus der Haft entlassen werden.
    Der Petent fürchtet um das Leben des in Saudi-Arabien inhaftierten Herrn Aschraf
    Fayadh. Die Verhängung der Todesstrafe sei religiös motiviert.... Más.

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