Regione: Germania

Ausweise - Ersatz der Berechtigungs-Nummer auf neuen Personalausweisen durch ein anderes Verfahren

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Supporto 31 in Germania

La petizione è stata respinta

31 Supporto 31 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Berechtigungs-Nummer auf den neuen Personalausweisen durch ein anderes Verfahren ersetzt wird, welches das Kopieren des Ausweises und die Abgabe des Ausweises als Pfand wieder ermöglicht.

Motivazioni:

Die Regelung beim neuen Personalausweis mit der Berechtigungs-Nummer ist unpraktikabel:Wortlaut:"Auf dem neuen Personalausweis ist die Berechtigungs-Nummer abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf geraten."Spätestens wenn man im Europäischen Ausland auf Reisen ist. steht man vor der Wahl sein Zimmer nicht zu erhalten, seinen Personalausweis abzugeben, oder das Kopieren zu erlauben. Es ist dem Personal in Hotels (auch aus sprachlichen Gründen) nicht zu vermitteln, dass der deutsche Ausweis nicht aus der Hand gegeben werden darf.Weiterhin ist nicht sichergestellt, dass z. B Hotelpersonal beim Erfüllen der Registrierungspflicht bei der Anmeldung die Berechtigungs-Nummer nicht heimlich notiertAuch ist eine kurze Ziffernfolge für viele Menschen kurzzeitig leicht zu merken, sodass man den Personalausweis eigentlich nicht einmal Fremden vorlegen dürfte.

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Novità

  • Pet 1-18-06-2101-041224 Ausweise

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass die Berechtigungsnummer auf den neuen
    Personalausweisen durch ein anderes Verfahren ersetzt wird, welches das Kopieren
    des Ausweises und die Abgabe des Ausweises als Pfand wieder ermöglicht.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Regelung,
    dass auf dem neuen Personalausweis die Berechtigungsnummer abgedruckt sei, nicht
    praktikabel sei. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein, könnte
    durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf... avanti

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