Область : Німеччина

Ausweise - Regelungen im Zusammenhang mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) für den neuen Personalausweis (nPA)

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
876 876 в Німеччина

Петицію було задоволено частково

876 876 в Німеччина

Петицію було задоволено частково

  1. Розпочато 2018
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Частковий успіх

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die qualifizierte elektronische Signatur (QES) für den neuen Personalausweis (nPA) wieder nutzbar gemacht wird, nachdem die Bundesdruckerei als letzter verbliebener Anbieter im Sommer 2017 die Ausstellung von QES eingestellt hat. Jedem Bürger soll kostengünstig eine QES für den nPA ausgestellt werden. Zudem soll eine einfach verständliche Anleitung zur Nutzung angeboten werden, damit eine größere Verbreitung stattfindet.

мотиви

Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Bundesdruckerei im Sommer 2017 die Möglichkeit zur Neubeantragung eines Zertifikats für den neuen Personalausweis eingestellt. Vermutlich ist die Thematik zu techniklastig, so dass hiervon niemand groß Notiz genommen hat. Bei genauer Betrachtung handelt es sich aber um eine Verschwendung von Steuergeldern und es wäre daher nett, wenn Sie sich zumindest kurz mit der Fragestellung auseinandersetzen könnten:Vor einigen Jahren wurde mit großem Rummel der neue Personalausweis (nPA) eingeführt. Eine der neuen Funktionen des nPA im Scheckkartenformat ist die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) auf den Personalausweis aufzuspielen. Die Funktion dient dazu, dass z.B. Dokumente im PDF-Format digital signiert werden können. Diese Signatur entspricht einer echten Unterschrift und sollte damit die Sicherheit im elektronischen Rechtsverkehr deutlich erhöhen.Damit derart signierte Dokumente rechtlich als gleichwertig zu tatsächlich unterschriebenen Dokumenten anerkannt werden, mussten sehr viele Gesetze geändert werden.In einem eigenen Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung wurde festgeschrieben, dass jede Behörde verpflichtet ist, auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen (Art 2 EGovG).Doch nicht nur die Bundesgesetze wurden angepasst – auch die Bundesländer erließen eigene Bestimmungen. So wurden die Bayerischen Behörden z.B. mit Art 3a BayVwVfG verpflichtet, elektronische Dokumente zu akzeptieren, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind.Diese Bestrebungen wurden mit Bekräftigungen von Politikern aller Parteien zum „E-Government“ und einer modernen Verwaltung untermauert.Leider krankte die Nutzung der Signaturfunktion des Personalausweises daran, dass die Funktion dem Benutzer kaum erklärt wurde und zudem noch ein eigenes Kartenlesegerät erforderlich war. Wer diese Hürde überwand, konnte aber tatsächlich rechtsverbindlich elektronisch und sehr einfach mit Behörden kommunizieren.Laut Auskunft des Bundesinnenministeriums ist mit Ende des Service der Bundesdruckerei tatsächlich der einzige Anbieter von QES für den Personalausweis ausgeschieden. Dies bedeutet: jeder erwachsene Deutsche hat einen Personalausweis in der Tasche, dessen groß beworbene Signaturfunktion überhaupt nicht mehr genutzt werden kann - denn eine QES kann nirgendwo mehr bezogen werden.Die Bundesdruckerei hat zwar einen neuen Service (Fernsignatur) angekündigt. Allerdings müssen hierzu die zu signierenden Daten auf den Server der Bundesdruckerei hochgeladen werden. Daher handelt es sich um keine adäquate Ablösung einer QES für den eigenen nPA. Denn nur damit kann offline auf dem eigenen PC eine Signierung von Dokumenten erfolgen. Niemand muss dazu Daten auf die Webseite der Bundesdruckerei laden.

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новини

  • Petitionsausschuss

    Pet 1-19-06-2101-010227
    90559 Burgthann
    Ausweise

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
    ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die qualifizierte elektronische Signatur für den neuen
    Personalausweis wieder nutzbar zu machen, nachdem die Bundesdruckerei als letzter
    verbliebener Anbieter im Sommer 2017 deren Ausstellung eingestellt hat. Um die
    qualifizierte elektronische Signatur verstärkt zu verbreiten, soll zudem jedem Bürger
    kostengünstig eine solche ausgestellt und eine verständliche Anleitung zur Nutzung
    angeboten werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen... далі

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