Région: Borken
Image de la pétition Ausweitung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen in Borken (NRW)
Protection des animaux

Ausweitung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen in Borken (NRW)

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing
122 Soutien 17 en Borken

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2016
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  5. Echoué

Der Borkener Stadtrat hat auf Antrag der grünen Ratsfraktion die Einführung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen in Borken (NRW) beschlossen. Das ist ein super Anfang, aber leider wird es eine Ausnahme für Bauernhofkatzen geben. Die Frage ist, warum sollen gerade diese Tiere von der Kastrationspflicht ausgeschlossen werden?

Raison

Auch Bauernhofkatzen haben Halter, die zudem sehr von diesen Tieren profitieren. Berücksichtigt man, dass weibliche Katzen zwei bis dreimal im Jahr Nachwuchs bekommen können, kann man sich denken, dass gerade diese unkastrierten Bauernhofkatzen nicht unerheblich an der „Produktion“ von Streunerkatzen beteiligt sind. Aus einem Paar unkastrierter Katzen können innerhalb von 4 Jahren mehr als 20.000 Katzen entstehen, da Katzen bereits in einem Alter von ca. 5 Monaten geschlechtsreif sind. Kastrierte Katzen hingegen werden seltener Opfer von Verkehrsunfällen, weil sie nicht auf Wanderschaft gehen, um ihrem Fortpflanzungstrieb nachzukommen. Durch die mit der Kastration verbundene Hormonumstellung lösen sich viele Verhaltensprobleme und Revierkämpfe werden reduziert. Kastrierte Katzen sind genau so gute Mäusefänger, wie unkastrierte Katzen. Ohne Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für ALLE Katzen ist es nicht möglich, die hohe und immer mehr ansteigende Populationsdichte in Borken und Umgebung dauerhaft und tierschutzgerecht zu vermindern.

Bei der Entscheidung des Rates handelt es sich außerdem um eine UNGLEICHBEHANDLUNG der Borkener Bürgerinnen und Bürger. Wenn die Pflicht für alle Borkener gilt, dann zählen auch die Bewohner der Außenbereiche dazu, sei es auf Bauernhöfen, Pensionspferdebetrieben oder auch bei Privatpersonen o. ä., die dort einen Hof haben und Katzen halten. Nach zwei Jahren soll geprüft werden, ob an dem Beschluss etwas geändert werden muss. Das dauert viel zu lange, denn bis dahin hat sich die Population an freilaufenden, unkastrierten Katzen in Borken und Umgebung vervielfacht!

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Jeder unkastrierte Freigänger erweitert das Elend der Streuner! Daher stimme ich für eine Kastrationsverpflichtung auch für Bauernhofkatzen - gerade für Bauernhofkatzen!

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