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Bankenwesen - Einmalige Information zur Einlagensicherung durch Banken

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Petitsiooni ei rahuldatud

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Petitsiooni ei rahuldatud

  1. Algatatud 2016
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
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  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… dass die Informationspflicht von Banken zum Thema Einlagensicherung auf ein sinnvolles und umweltschutztechnisch vertretbares Maß (einmalige Information anstatt jährlich wiederholender Schreiben) reduziert wird.

Selgitus

§ 23a des KWG (Gesetz über das Kreditwesen) sieht aktuell vor, dass Banken ihre Kunden jährlich wiederholend mit derselben allgemeinen Information zum Thema Einlagensicherung informieren müssen. Der konkrete Wortlaut des Gesetzestextes lautet "Der in Anhang I festgelegte Informationsbogen wird dem Einleger mindestens einmal jährlich zur Verfügung gestellt. Nutzt ein Einleger das Internetbanking, so können ihm die Informationen elektronisch übermittelt werden. Auf Wunsch des Einlegers werden sie in Papierform zur Verfügung gestellt."Dabei wird in den seltensten Fällen der Wunsch des Kunden der Grund für eine postalische Zustellung des Informationsbogens sein. Unter der Annahme, dass etwa die Hälfte der Bundesbürger nicht auf elektronischem Wege / via Postfach im Onlinebanking ihrer Anlagebank kontaktierbar ist und ein Bürger durchschnittlich bei 2-3 Instituten Anlageprodukte (z.B. mit einem Sparbuch) hält, müssen demnach jährlich wiederkehrend geschätzt 100 Millionen Briefe von den Banken zu diesem Thema versandt werden. Wenn man näherungsweise annimmt, dass die Papierherstellung und postalische Zustellung eines Briefes durchschnittlich 50g Emissionen verursacht, so ergibt sich ein jährliches CO2-Äquivalent von 5.000 Tonnen.Die wiederholte Zustellung der Information ist weder aus der Perspektive mündiger Bankkunden erforderlich noch aus Verantwortung der Umwelt gegenüber zu verantworten. Interessierte Kunden können sich zudem jederzeit auf der Internetseite ihrer Institute über das Thema Einlagensicherung informieren, sollten sie die ursprünglichen Schreiben nicht aufbewahrt haben.

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uudised

  • Pet 2-18-08-7601-033846Bankenwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die jährliche Informationspflicht von Banken zum Thema
    Einlagensicherung unter anderem aus Umweltschutzgründen durch eine einmalige
    Informationspflicht zu ersetzen.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, gemäß § 23a
    Kreditwesengesetz (KWG) seien Banken dazu verpflichtet, ihre Kunden einmal jährlich
    mit derselben allgemeinen Information zum Thema Einlagensicherung entweder
    elektronisch oder in Papierform informieren zu müssen. Der Petent legt dar, dass
    schätzungsweise... Edasi

arutelu

poolt-argumenti veel pole.

vastu-argumenti veel pole.

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd