Région: Allemagne

Bankenwesen - Einrichtung eines öffentlichen elektronischen Verzeichnisses der Gläubiger-Identifikationsnummern

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Soutien 7 en Allemagne

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

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  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Gläubiger-ID im SEPA-Lastschriftverfahren in einem öffentlichen, elektronischen Verzeichnis nachgeschlagen werden können. Insbesondere soll eine Rückwärtssuche möglich sein, d.h. nach Eingabe einer Gläubiger-ID wird das zugehörige Institut angezeigt.

Raison

Die Banken prüfen bei SEPA-Lastschrift-Aufträgen nicht, ob eine Genehmigung des Zahlungspflichtigen vorliegt. So ist es mir insgesamt schon fünf mal passiert, dass Geldbeträge belastet wurden, für die keine Lastschriftgenehmigung, ja sogar keine Geschäftsbeziehung vorlag. Im Klartext: Jeder kann von meinem Konto Geld abbuchen. Bei der Einführung von SEPA habe ich die Bundesbank gebeten, ein elektronisches, öffentlich zugängliches Verzeichnis anzulegen, damit man die Gläubiger-ID und den Gläubiger nachschlagen kann. Das wurde aus Datenschutzgründen abgelehnt. Das ist völlig abwegig!Wenn irgend jemand Geld von meinem Konto abbuchen kann, ohne dass die Banken irgendetwas prüfen, dann muss ich doch erfahren dürfen, wer das war!Jetzt bleibt mir nur, die Lastschrift zu stornieren und bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Fälle, wo es sich nur um Tippfehler bei der IBAN handelt, landen so unnötiger Weise bei der Polizei. Könnte man den Gläubiger einer unbekannten Lastschrift ermitteln, könnte man auf kurzem Wege die Lastschrift klären und erst, wenn erkennbar ist, dass es in böser Absicht erfolgte, zur Polizei gehen.

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