Baurecht - Kinderfreundlicher Paragraph für neues Baurecht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
319 Unterstützende 319 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

319 Unterstützende 319 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das neue Baurecht einen kinderfreundlichen Paragraphen enthält. Er sollte lauten: Auch in reinen Wohngebieten dürfen Kindetagesstätten, ohne jegliche Einschränkungs- und Einspruchsmöglichkeit der jeweiligen Anwohner und Interessengruppierungen, errichtet werden.

Begründung

Der Fernsehbericht von REPORT MAINZ vom 17.04.2012 hat eindeutig gezeigt, mit welchen Tricks Anwohner derzeitig verhindern können, daß in ihrer Nachbarschaft eine Kindertagesstätte errichtet werden kann. U.a. wurde dort von kinderfeindlicher Seite eine geplante Kita mit der Massenhühnerhaltung in Käfigbatterien verglichen. Auch der aktuelle Referentenentwurf bietet doch geradezu wieder diverse Klagemöglichkeiten gegen die Kitaerrichtung. Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft und ohne Kinder sterben wir aus. Ich habe bei den Argumenten der Gegenseite den Eindruck gewonnen, daß es denen nur darum geht, daß sie einen ruhigen Lebensaben genießen können und was danach passiert, das ist denen vollkommen egal. Auch wurde mit einem angeblichen Wertverlust des Eigentums argumentiert, wenn dort eine Kita errichtet wird. Doch ich frage, was ist höher zu bewerten, das Privateigentum weniger, oder das Interesse des gesamten Volkes, daß unsere Familien sich auch Kinder "leisten" können und arbeiten dürfen, um ihre Familie zu ernähren, oder daß wenige Anwohner dieses verhindern und Eltern mit Kindern gezwungen sind, ihre Arbeit aufzugeben, um ihre Kinder zu betreuen und deshalb, auf Kosten der Allgemeinheit, mit Hartz IV leben müssen, was den Kindern oft ein menschenunwürdiges Leben beschert. Im Art 14 des Grundgesetz steht unter (2): Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Ich verstehe das so, daß so, daß auch Villeneigentümer der Allgemeinheit dienen müssen und ggfls. auch einen angeblichen Wertverlust hinnehmen müssen, wenn in ihrer Straße eine Kita errichtet wird. Anwohner eines Flugplatzes müssen doch auch bis in die Nacht dessen Betrieb hinnehmen, wie jetzt das Beispiel Berlin zeigt. Sind Flugzeuge, die teilweise zehntausende beeinträchtigen, höher zu bewerten, als Kinder, deren aktives Leben vielleicht nur wenige Nachbarn stört?

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-2311-035822Baurecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass Kindertagesstätten in reinen
    Wohngebieten künftig uneingeschränkt zulässig sind und die Möglichkeit für
    betroffene Dritte, dagegen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, ausgeschlossen
    wird.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es
    denjenigen, die eine Kindertagesstätte (Kita) in ihrem Wohnumfeld verhindern
    wollten, allein darum gehe, einen ruhigen Lebensabend zu verbringen und
    Wertverluste ihres Wohneigentums durch eine benachbarte Kita zu verhindern.... weiter

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