Região: Alemanha
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Construção

Bauzwang für unbebaute Grundstücke / Verhinderung der Kapitalanlage

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
58 Apoiador 58 em Alemanha

A petição não foi aceite.

58 Apoiador 58 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2021
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido em 23/03/2022
  4. Diálogo
  5. Acabado

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 176 Baugesetzbuch (BauGB) so abgeändert wird, dass das Gebot nicht nur auf neu gekaufte Grundstücke, sondern auf sämtliche bebaubare Grundstücke auch nachträglich gelten soll. Der Käufer wird dadurch zur Bebauung eines Grundstückes verpflichtet und jahrzehntelange Grundstücksbrachen als Kapitalanlagen vermieden.

Begründung

Wer kennt es nicht. Man spaziert durch ein Dorf, eine Stadt uns bemerkt recht schnell, dass viele Grundstücke teilweise oft über Jahrzehnte unbebaut brach liegen.

Der Grund ist häufig, dass der Eigentümer z. B. 1980 ein Grundstück erworben hat, dieses jedoch bis dato nicht bebaut hat und 40 Jahre später auch das Geld für einen Weiterverkauf nicht benötigt. Somit bleibt das Grundstück ein Kapitalanlageobjekt. Dieses aber bei der Grundstücksvergabe von der Gemeinde/Stadt so nie gedacht war.

Ein Baugrundstück ist zum bebauen da. Leider gibt es zum Beispiel in meiner Gemeinde mit ca. 500 Grundstücken inzwischen ca. 50 Baulücken, d. h. Grundstücke die eben seit Jahren nie bebaut wurden und wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren ebenso nicht bebaut werden. Die Politik möge daher eine Baupflicht nachträglich beschließen.

Gerne dafür eine Frist 10 Jahre ansetzten. Aktuell gibt es für ältere Grundstücke keinen Bauzwang zum Nachteil der Bürger, die ein Grundstück erwerben wollen.

Die Entfristung damit beenden und Familien somit die Möglichkeit schaffen, auch Bauflächen zu erwerben.

Razões

Begründung

Wer kennt es nicht. Man spaziert durch ein Dorf, eine Stadt uns bemerkt recht schnell, dass viele Grundstücke teilweise oft über Jahrzehnte unbebaut brach liegen.

Der Grund ist häufig, dass der Eigentümer z. B. 1980 ein Grundstück erworben hat, dieses jedoch bis dato nicht bebaut hat und 40 Jahre später auch das Geld für einen Weiterverkauf nicht benötigt. Somit bleibt das Grundstück ein Kapitalanlageobjekt. Dieses aber bei der Grundstücksvergabe von der Gemeinde/Stadt so nie gedacht war.

Ein Baugrundstück ist zum bebauen da. Leider gibt es zum Beispiel in meiner Gemeinde mit ca. 500 Grundstücken inzwischen ca. 50 Baulücken, d. h. Grundstücke die eben seit Jahren nie bebaut wurden und wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren ebenso nicht bebaut werden. Die Politik möge daher eine Baupflicht nachträglich beschließen.

Gerne dafür eine Frist 10 Jahre ansetzten. Aktuell gibt es für ältere Grundstücke keinen Bauzwang zum Nachteil der Bürger, die ein Grundstück erwerben wollen.

Die Entfristung damit beenden und Familien somit die Möglichkeit schaffen, auch Bauflächen zu erwerben.

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Novidades

  • Liebe Unterstützende,

    es wurde eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eingeholt. Aufgrund dieser Stellungnahme soll die Eingabe als erledigt angesehen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Die innerorts liegenden Grundstücke sind erschlossen. Die Strasse ist vorhanden, meist liegen auch die Anschlüsse für Wasser, Strom, Telefon und ggf. Gas bereits im Grundstück oder in der Strasse. Um Freiflächen / Ackerland zu Bauland aufzuwerten, müsste erst die Erschliessung stattfinden. Das wäre für mich der vermeidbare Flächenverbrauch. Durch den Verkauf der leerstehdenden Baugrundstücke innerorts könnte man diese Neu-Erschliessung vermeiden oder hinauszögern.

In Deutschland wird zur Zeit mehr als 60 Hektar täglich versiegelt. Weniger bauen ist das Gebot der natur- und klimaerhaltenden Stunde !

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