Bebauungsplan "Windpark Kahlenberg II" der Ortsgemeinden Biedesheim, Bubenheim, Ottersheim und Zellertal

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
268 Unterstützende 268 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

268 Unterstützende 268 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Weiterleitung

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Bebauungsplan Windpark Kahlenberg II. Ich protestiere gegen jedes weitere Windrad im Zellertal aus Gründen des Landschaftsschutzes. Diese Petition wird auch von einer Bürgerinitiative begleitet und die Beschwerden von Dutzenden Bürgern werden schriftlich nachgereicht.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Der Teilabschnitt zwischen Mölsheim und Zell, sowie auf gleicher Höhe Niefernheim, Harxheim, Bubenheim, ist mit seiner Panoramastrasse mit dem Denkmal, seinen Aussichtsplattformen, seinen Weinwanderwegen und Jakobspilgerweg, seiner Wallfahrtskirche und dem Golsenpark, den vielen Weingütern, dem Hotel „Kollektur“, dem „Schwarzen Herrgott“, mit seinem wunderschönen Blick nach Osten in die Rheinebene und nach Westen zum Donnersberg, einfach schätzenswert.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Der Petent wandte sich mit seiner Eingabe gegen beabsichtigte und im Laufe des Peti-
    tionsverfahrens erfolgte Bebauungsplanbeschlüsse der Ortsgemeinden Biedesheim,
    Bubenheim, Ottersheim und Zellertal.

    Nach Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim wendet sich der Petent
    gegen die Erweiterung des seit 1997 bestehenden Windparks Kahlenberg und zwar
    einerseits gegen die zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und anderer-
    seits gegen den durch den Betrieb der Anlagen entstehenden zusätzlichen Lärm. Dazu
    führte die Verbandsgemeindeverwaltung aus, dass hinsichtlich des Lärms die Be-
    bauungsplanung im Rahmen der gesetzlich normierten Vorgaben erfolgt, deren Ein-
    haltung durch entsprechende Gutachten nachgewiesen sei. Für das beeinträchtigte
    Landschaftsbild... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern