Reģions: Vācija
Veselība

Bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln ohne Aufzahlung sicherstellen!

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StS Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit
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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Daļēja veiksme

Die Unterzeichner dieser Petition fordern, dass Menschen mit Inkontinenz ohne aus eigener Tasche aufzuzahlen die aufsaugenden und/oder ableitenden Inkontinenzhilfsmittel, also z.B. Vorlagen, Inkontinenzslips, Einmalkatheter oder Kondomurinale, in der Qualität und Menge bekommen, die sie für ihre Versorgung benötigen und die ihnen gesetzlich zustehen. Dazu sollen Krankenkassen Verträge schließen, die Patienten ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Anbietern und Produkten ermöglichen. Ausschreibungen und Verträge für aufsaugende und ableitende Inkontinenzhilfsmittel sind so anzupassen, dass der Schweregrad der Inkontinenz und die persönlichen Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt werden müssen.

Pamatojums

Jeder Mensch mit Inkontinenz (Blasen- und/oder Darmschwäche) ist anders. Darum hat auch jeder Mensch einen unterschiedlichen Bedarf bei der Inkontinenzversorgung. Obwohl Menschen mit Inkontinenz laut Gesetz einen Anspruch auf eine angemessene Versorgung mit aufsaugenden und/oder ableitenden Inkontinenzhilfsmittel haben, werden viele Betroffene heute nicht mehr in ausreichender Menge und Qualität versorgt. Sie müssen vielmehr aus eigener Tasche aufzahlen, um weiterhin ausreichend Inkontinenzhilfsmittel zu bekommen, die sie benötigen.

Krankenkassen können durch Ausschreibungen maximal 20 Prozent Kosten bei aufsaugenden und/oder ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln einsparen. Aktuell wurden bei aufsaugenden Hilfsmitteln Verträge zu einer Monatspauschale von teilweise EUR 12,50 geschlossen. Auf diesem Preisniveau ist eine bedarfsgerechte Versorgung nicht zu gewährleisten.

Inkontinenz kann so zur individuellen Qual werden. Als Folge eines unzureichenden Inkontinenzschutzes nässen Patienten sich unnötig ein. Dadurch steigt das Risiko von Infektionskrankheiten sowie von Druckstellen und Druckgeschwüren. Die sozialen Auswirkungen sind ebenso gravierend: Menschen mit Inkontinenz genieren sich und können am sozialen Leben nicht mehr teilnehmen. Ihre Lebensqualität wird massiv beeinträchtigt - ihnen bleibt nichts anderes übrig als den Mehrbedarf per Aufzahlung selbst zu übernehmen. Inkontinenz wird dadurch nicht nur zu einem gesundheitlichen, sondern auch zu einem sozialen Problem.

Eine angemessene Versorgung der Patienten kann nur gewährleistet werden, wenn der Schweregrad der Inkontinenz und die persönlichen Bedürfnisse bei den Verträgen und Ausschreibungen verpflichtend berücksichtigt werden müssen.

Außerdem ist die Beratung der Patienten von den wirtschaftlichen Interessen zu trennen. Die Festlegung des Bedarfs darf nur durch den verordnenden Arzt oder vom Betroffenen zu wählenden unabhängigen Hilfsmittelberater (z.B. Incontince Nurse) erfolgen. Eine bedarfsgerechte Versorgung kann somit sichergestellt und wirtschaftliche Aufzahlungen verhindert werden.

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Jaunumi

  • Stiftung Warentest – Test von Inkontinenzprodukten - Eine deutliche Klatsche für die Krankenkassen

    In Augabe März der Zeitschrift „Test“ wurden saugende Inkontinenzhilfen getestet. Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass die meisten Kassenwindeln nicht dicht halten und zudem auch noch zu viel Feuchte abgeben. Die von Leistungserbringern abgegebenen Produkte halten so die Mindestanforderungen des aktuellen Hilfsmittelverzeichnis nicht ein.

    Obwohl der Test nach den alten Regeln und Eingruppierungen des Hilfsmittelverzeichnisses gemacht wurde, zeigt sich deutlich, dass beliebte Kassenwindeln nicht den Mindestanforderungen des neuen Hilfsmittelverzeichnis genügen. Alle Hilfsmittel die den Übergang bis Mitte März nicht schaffen und keine neue... vairāk

  • Seit März gibt es das neue Hilfsmittelverzeichnis, lange gab es in den neuen Gruppen kein einziges Hilfsmittel. Hersteller und GKV-Spitzenverband haben sich sehr lange Zeit gelassen. Seit März ist eines der Mindestkriterien, dass „Inkontinenzwindelhosen und –unterhosen über eine feuchtigkeitsundurchlässige und zugleich atmungsaktive Außenschicht“ verfügen . So steht es im Hilfsmittelverzeichnis und trotzdem hat der GKV-Spitzenverband Windelhosen mit Plastikfolie eingetragen. PE-Folie ist definitiv nicht atmungsaktiv!

    Bei folgenden Produkten ist die Anforderung bei den derzeit im Markt (im Verkauf) befindlichen Produkten nach Kenntnisstand des Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. nicht gegeben:

    15.25.31.0007 - TENA SLip Active Fit Plus S

    15.25.31.3001... vairāk

  • Seit 17. November sind im Hilfsmittelverzeichnis in den neuen Gruppen, mit der neuen Qualität auch die ersten Hilfsmittel verfügbar. Um die neue Qualität zu erhalten brauchen Sie jedoch ein neues Rezept das nach den Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie (HilfM-RL) des gemeinsamen Bundesausschuss ausgestellt wurde.

    In einem ordentlichen Rezept haben Angaben wie nur Inkontinenzversorgung oder saugende Inkontinenzversorgung nicht zu suchen. Dies ist keine qualifizierte Verordnung des Arztes, auch wenn einige Krankenkassen die Verordnung gerne so ausgestellt haben möchten. Die Hilfsmittelrichtlinie schreibt dem Arzt eindeutig vor, dass dieser die Gruppenbezeichnung oder die 7 stellige Positionsnummer und Anzahl und Versorgungszeitraum angeben muss.... vairāk

Debates

Die Tatsache, dass Menschen nicht die Versorgung zuzahlungsfrei erhalten können, die sie entsprechend ihrer Lebens/bzw. Pflegesituation benötigen, ist in meinen Augen ein Skandal. Es gibt jährliche Überprüfungen der Pflegequalität in Heimen, die Kataloge voller Anforderungen abfordern, jedoch werden die dazu benötigten Materialien nur in geringen Mengen, bzw. in schlechter Qualität zu Verfügung gestellt. Nur wer Geld hat, kann es sich leisten ein würdevolles langes Leben zu leben, bis hin zu einem würdevollen Lebensende

Pagaidām nav PRET argumentu.

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