Bürgerrechte

Beendigung des Prozesses gegen zehn türkische Mitglieder der TKP-ML nach § 129 a/b

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Generalbundesstaatsanwaltschaft
17 Unterstützende 17 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

17 Unterstützende 17 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Freiheit für die türkisch-kurdischen Gefangenen des Münchener Prozesses! Schluss mit der Zuarbeit für türkische Faschisten durch die BRD-Justiz!

Am 17. Juni 2016 begann vor dem Oberlandesgericht München der größte Staatsschutzprozess in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre. Angeklagt sind zehn türkische Kommunist_innen, denen vorgeworfen wird, das sogenannte Auslandskomitee der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten) gebildet zu haben. Die TKP/ML ist nur in der Türkei eine verbotene Organisation. Weder in Deutschland noch in anderen europäischen Staaten ist sie mit einem Verbot belegt und befindet sich auf keiner der nationalen und internationalen Terrorlisten. Keinem der Angeklagten wird – außer der Mitgliedschaft in der TKP/ML – eine Gewalttat oder irgend eine andere strafbare Handlung in Deutschland vorgeworfen. Die TKP/ML soll laut Verfassungsschutzberichten seit Jahrzehnten in Deutschland aktiv sein. Seit 2006 ermittelt das BKA gegen die Organisation. Doch erst im April 2015 werden die vor Gericht stehenden Personen erstmals wegen der angeblichen Unterstützung der TKP/ML verhaftet. Die Angeklagten sitzen seit über 19 Monaten in Untersuchungshaft. Während tagtäglich Flüchtlingsheime in Deutschland brennen, hat der Generalbundesanwalt (GBA) einen immensen Aufwand betrieben, um sie zu verfolgen. Vier der Angeklagten wurden auf Betreiben des GBA in anderen europäischen Ländern festgenommen und an Deutschland ausgeliefert. Gleichzeitig wird die Verteidigung massiv eingeschränkt. Die Anwält_Innen dürfen mit den Mandant_innen nur in Zellen mit einer Trennscheibe reden, der Inhalt der Verteidigerpost wird durch einen Richter kontrolliert. Die Anwält_Innen als auch wir begreifen dieses Verfahren als Auftragsarbeit für den türkischen Staatspräsidenten Erdogan. Schändlich an diesem vom Generalbundesanwalt so intensiv betriebenen Prozess ist zum einen die Anklage nach § 129a/b des Strafgesetzbuches, zum anderen die Haftbedingungen der Angeklagten: Seit ihrer Verhaftung werden sie der Isolationshaft unterworfen, das heißt keinerlei Berührung mit anderen Menschen als den Justizvollzugsangestellten und den Verteidigern. Besuche von Angehörigen sind äußerst knapp bemessen. Freunde können die Häftlinge nicht besuchen, denn diese Besuchszeit würde von der Zeit, die die Familie dringend benötigt, abgezogen. Nebenbei: im gleichen Verhandlungssaal finden der Prozess um die Mörder der NSU statt. Dort dürfen Nebenangeklagte morgens mit der U-Bahn zur Verhandlung fahren und abends wieder zurück. Es ist unbegreiflich, bundesdeutsche Richter in einem Auftragsprozess des türkischen Faschisten Erdogan samt seiner diversen Geheim- und Folterdiensten verhandeln zu sehen. Gipfel des Unverständnisses ist die Prozessführung auf Grund von Dokumenten-Kopien. Ein Teil der relevanten Akten sind Kopien, die oftmals eine mehr als zweifelhafte Entstehungsgeschichte haben. Hat der Generalbundesanwalt die Originale? Wenn ja: von wem hat er sie erhalten?

Dieser Prozess ist eine Farce. Deshalb fordern wir: die unverzügliche Beendigung dieses Prozesses, die Freilassung der Angeklagten und die unvoreingenomme Prüfung aller Verfahren gegen türkisch-kurdische Demokraten! die Abschaffung des politischen Paragraphen 129 a/b Strafgesetzbuch! Wir fordern die politische und juristische Zurückweisung aller von der Türkei gestellten politischen Rechtshilfeersuchen!

Fortlaufende Informationen unter: https://www.tkpml-prozess-129.de

Begründung

Der Prozess in München wird geführt auf Grund der repressiven Gesetzgebung des § 129. Dieser Gummiparagraph kann und wird gegen jegliche der Regierung rsp. Ordnungsorgane poltisch unliebsamen Initiativen verwendet und höhlt die Bürgerrechte aus. Gefangenen unter Anklage des § 129 werden die allgemeinen Menschenrechte aberkannt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

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