Reģions: Vācija
Petīcijas Befreiung für Eltern von Beitragszahlung für Kinderlose  attēls
Ģimene

Befreiung für Eltern von Beitragszahlung für Kinderlose

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
18 Atbalstošs 18 iekš Vācija

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch die Eltern von der Zahlung des Beitragszuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung befreit werden, deren Kind durch Fehl- oder Totgeburt auf die Welt gekommen ist.

Pamatojums

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen seit dem 1. Januar 2005 zusätzlich zum "normalen" Beitragssatz einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten entrichten (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Als kinderlos gelten dabei solche Eltern, die nie ein lebendes Kind zu Welt gebracht haben. Durch den nachgeburtlichen Tod geht die Elterneigenschaft nicht verloren, durch den vorgeburtlichen aber schon. Diese Vorschrift trägt in das Sozialrecht eine vor dem Grundgesetz nicht haltbare Differenzierung von Leben vor und nach der Geburt ein. Der Ansatz, dass bewusst und freiwillig kinderlose Eltern wegen Ausfalls des familiären Unterstützungssystems einen zusätzlichen Beitrag zur Finanzierung der Sozialsysteme im Pflegefall leisten sollen, ist durchaus nachvollziehbar. Aber faktisch fällt dieses Unterstützungssystem auch bei den Eltern aus, bei denen die Kinder vor dem Pflegefall versterben und zu diesem Zeitpunkt auch noch keine SV-Beiträge geleistet haben. Die Unterscheidung danach, ob das Kind bei Geburt gelebt hat, ist damit nicht sachgerecht. Darüber hinaus bedeutet diese Differenzierung eine weitere Verletzung der ohnehin schon gestraften Eltern. Dass in der heutigen Gesellschaft der vorgeburtliche Tod als Realität keine Stimme hat, gerne verharmlost und "totgeschwiegen" wird, ist Fakt. Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzgeber anerkennt, dass dort ein lebender Mensch existiert hat (auch wenn er noch nicht geboren war).

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Debates

in den 10 Jahren KIWU habe ich viel mitmachen müssen. 10h Warten auf die Ausschabung während die Mütter mit Entbindung bevorzugt wurden, Untersuchungen werden wegen Erfolgslosigkeit abgelehnt. Der Tod eines Embryos ist keine tödlcihe verlaufende Erkankung und Medikamente werden abgelehnt. Untersuchungen werden erst bezahlt wenn man drei erfolglose künstliche Befruchtungen hat- nach der 8. ivf war dies nun mal der Fall...Oder Erfolgswahrscheinlichkeit 15% Zwischen der 1. und 7.Fehlgeburt habe ich 3 mal den Job verloren, da kein Arbeitgeber dies akzeptiert. 100TE Behandlungkosten.

In der momentanen Form ist diese Befreiung ohnehin Blödsinn. Denn manche Eltern kümmern sich so wenig um das Wohl ihrer Kinder oder misshandeln sie sogar, so dass die sie im Alter sowieso nie pflegen würden. Und/oder die Kinder entwickeln sich beruflich so mies, dass sie später keine Steuern zahlen und keine Beiträge zur Pflegeversicherung. So gesehen ist die Position der Eltern von Totgeburten fast verständlich. Aber wenn man völlig gegen diese „Welpen-Werf-Prämie“ ist, kann man auch der Petition nicht zustimmen.

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