Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Ziel ist es, dass Menschen die aufgrund von chronischen Erkrankungen Arbeitsunfähig geworden sind und in Folge dessen die volle Erwerbsminderungsrente beziehen müssen, die Befreiung von der Rundfunkgebühr ermöglicht wird.
Um der Gerechtigkeit treu zu bleiben, sollten nebst der Befreiung von Rundfunkgebühren die für ALG 2 und Bezieher der Grundsicherung vorgesehen sind, auch Bezieher der vollen Erwerbsminderungsrente ( ohne Grundsicherung ) mit einbezogen werden.
Die volle Erwerbsminderungsrente, die oftmals lediglich knapp über der Grundsicherung liegt, von der im Gegensatz zu z.B. ALG 2 alles alleine finanziert werden muss, reicht im aller besten Fall für die Grundversorgung.
Ähnlich wie bei ALG 2 besteht kein finanzieller Spielraum und bei den stets wachsenden Preisen sind Zusatzausgaben immer schwerer zu bewältigen.
Es obliegt in ihren Aufgaben der Gleichstellung und Gleichberechtigung von Beziehern der Sozialleistungen und Erwerbsminderungsrente nachzukommen.
Begründung
Gleichberechtigung sollte der Grundsatz unseres Denken und Handeln sein.
Um diesen ein Stück weit gerechter zu werden, stimmen Sie für die finanzielle Entlastung ökonomisch benachteiligter Menschen.