Alueella: Berlin und Brandenburg
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Behinderte in den RBB Rundfunkrat. Der Rundfunkrat braucht Beteiligung von Behinderten

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RBB Rundfunkrat
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Dem Rundfunkrat gehören 29 Mitglieder an. Sie vertreten das öffentliche Leben und damit die Allgemeinheit der Länder Berlin und Brandenburg. Aber: Bisher gibt es keinen Vertreter von Behinderten im Rundfunkrat. Das muss sich ändern.

Der RBB Rundfunkrat. Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Die Mitglieder des Rundfunkrates setzen sich aus Vertretern gesellschaftlichrelevanter Gruppen zusammen. Bei der Wahrnehmungihrer Aufgabenhaben sie Interessen der Allgemeinheit zu vertreten.Die Kritik der Senatskanzlei an der Forderung nach einem Vertreter der Behindertenbewegung im Rundfunkrat, dass Behinderte dann doppelt vertreten wären, muss Folgendes klargestellt werden: Doppelvertretungen - im Sinne der Senatskanzlei - gibt es mannigfach. Die Partei SPD sitzt gleich mit vier Vertreternim Rundfunkrat am Tisch. Das "Verwirrspiel" mit der Doppelbesetzunglässt sich aber nch weiter spinnen. Schließlich sind die Parteien quasi Dienstherren der Beamten und Rektoren, weshalb der Sitz im Rundfunkrat für den "Deutschen Behindertenbund" und die "Landesrektorenkonferenz" eigentlich eine Doppelbesetzung ist.So zumindest folgt man der wohl nicht gänzlich durchdachten Logik der Senatskanzlei. von Dominik Peter im Februar 2014.

Perustelut

Seit Jahren fordert der Berliner Behindertenverband e.V., dass der RBB Rundfunkrat um einen Vertreter der Behindertenbewegung erweitert wird. In der Berliner Politik wird diese Forderung daher kontrovers diskutiert. So auch jüngst im Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Die dort vorgebrachte Haltung der Senatskanzlei, alsodes Büros vom Regierenden Bürgermeister Wowereit, lässt sich auf einen kurzen Nenner bringen: Der Paritätische Wohlfahrtsverband (kurz Paritäter) hat Sitz und Stimme im RBB Rundfunkrat. Da beim Paritäter dutzende Behindertenorganisationen Mitglied sind, verfügten die Behinderten nach Auffassung der Senatskanzlei, schon über eine Vertretung im Rundfunkrat. Daher würde ein weiterer Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung zu einer doppelten Repräsentation führen.

Längst überfällig! Irgendwie drängt sich der Eindruck auf, dass in den Köpfen der Mitarbeiter der Senatskanzlei und so mancher Politikerimmer noch die alte Formelgeistert, nach der Behinderte gleichgesetzt werden mit Wohlfahrts- oder Fürsorgeempfängern. Als berufstätiger Rollstuhlfahrer und als Vorsitzender des Berliner Behindertenvereins e.V. kann ich versichern, dass das längst nicht mehr zutrifft. Es ist nichts weiter, als ein nett verkleidetes, aberfürchterliches und althergebrachtes Vorurteil. Menschen mit Behinderung sind eine vielschichtige gesellschaftliche Gruppe mit vitalen kInteressen die weit über die Wohlfahrtspflege hinausreichen. Es ist längst überfällig - und auch für die positive Weiterentwicklung der gesamten Gesellschaft wertvoll (Stichwort Inklusive Gesellschaft) - dass Menschen mit Behinderungen Ihre Interessen endlich im Rundfunk des öffentlcih rechtlichen RBBvertreten können.

Dominik Peter im Februar 2014

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Rund 10 % aller Bürgerinnnen und Bürger leben mit einer Behinderung. In den Medien ist das Thema unterrepräsentiert. Ein Vertreter mit Behinderung im Rundfunkrat wird sich dafür einsetzen, dass der Personenkreis stärker Beachtung findet.

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