Регион: Германия
Граждански права

Behinderung & tätlicher Angriff auf Rettungsdienste ins Strafgesetzbuch

Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
1 744 Поддържащ 1 742 в / след Германия

Получателят на петицията не е реагирал

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Получателят на петицията не е реагирал

  1. Започна 2021
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено на 08.11.2021
  4. Диалогов прозорец
  5. Провалени

Es muss unter Strafe gestellt werden, wenn Rettungssanitäter/innen daran gehindert werden, hilfebedürftigen Menschen zu helfen.

Hier ist die Hinderung ebenso zu bestrafen, wie ein tätlicher Angriff. Das Strafmaß muss ausschließlich mit Freiheitsentzug bestraft werden. Geldstrafen können die Schwere eines solches Fehlverhalten nicht aufwerten.

Das Strafmaß sollte sechs Monate bis 2 Jahre betragen.

Причина

Gesellschaftlich ist es verwerflich, wenn Rettungsdienst, wie aktuell oft erlebt, tätlich angegriffen werden und an der Ausübung der Hilfe für Verletzte und Hilfebedürftige gehindert werden. Hier ist Vorsatz gegeben.

Благодарим ви за вашата подкрепа, Olaf Paul извън Eschweiler
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    Mit besten Grüßen,
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Auch den Egomanen der Straße sollte der Freiheitsentzug drohen, denn Geldstrafen schrecken solche Leute nicht ab.

Kein Strafmaß unter Freiheitsentzug? Bereits bei Behinderung? Behinderung der Rettungsdienste kann auch beim Nicht bilden der Rettungsgasse auftreten. Bis 2016 war das Ordnungsgeld für das Nichtbilden einer Rettungsgasse bei 20 Euro (zwanzig). Nach langem Ringen hatte man sich endlich zu höheren Ordnungsgeldern und FE-Entzug durchringen können. Und jetzt soll das auf Freiheitsentzug angehoben werden? So sehr ich ein Vorgehen gegen tätliche Angriffe auf Rettungskräfte begrüße, ist diese Petition aufgrund der überzogenen Höhe des geforderten Strafmaßes zum Scheitern verurteilt.

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