Es muss unter Strafe gestellt werden, wenn Rettungssanitäter/innen daran gehindert werden, hilfebedürftigen Menschen zu helfen.
Hier ist die Hinderung ebenso zu bestrafen, wie ein tätlicher Angriff. Das Strafmaß muss ausschließlich mit Freiheitsentzug bestraft werden. Geldstrafen können die Schwere eines solches Fehlverhalten nicht aufwerten.
Das Strafmaß sollte sechs Monate bis 2 Jahre betragen.
Reason
Gesellschaftlich ist es verwerflich, wenn Rettungsdienst, wie aktuell oft erlebt, tätlich angegriffen werden und an der Ausübung der Hilfe für Verletzte und Hilfebedürftige gehindert werden. Hier ist Vorsatz gegeben.
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Kein Strafmaß unter Freiheitsentzug? Bereits bei Behinderung? Behinderung der Rettungsdienste kann auch beim Nicht bilden der Rettungsgasse auftreten. Bis 2016 war das Ordnungsgeld für das Nichtbilden einer Rettungsgasse bei 20 Euro (zwanzig). Nach langem Ringen hatte man sich endlich zu höheren Ordnungsgeldern und FE-Entzug durchringen können. Und jetzt soll das auf Freiheitsentzug angehoben werden? So sehr ich ein Vorgehen gegen tätliche Angriffe auf Rettungskräfte begrüße, ist diese Petition aufgrund der überzogenen Höhe des geforderten Strafmaßes zum Scheitern verurteilt.
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region: Schleswig-Holstein
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region: Vogtlandkreis
2 days ago
Wie Menschen auf die Idee kommen, Santitäter, Feuwehrleute oder Notärzte zu attackieren, während sie versuchen Menschenleben zu retten, ist mir ein Rätsel. Dies ist deutlich schärfer zu verurteilen, als ohne Fahrschein mit dem Bus zu fahren. Deshalb gehört es konsequent bestraft.
3 days ago
Familienangehörige arebiten bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst
3 days ago
Wer Rrttingskräfte, Polizei oder Feuerwehr angreift oder im Einsatz behindert gehört bestraft!
on 18 Feb 2021
Es muß wirklich hart bestraft werden Menschen die helfen zu behindern,- zu beleidigen sowie zu verletzen
on 18 Feb 2021
Es kann nicht sein, dass Mitarbeiter von Rettungsdiensten angegriffen werden, genausowenig wie Polizisten. Wo leben wir denn?