Es muss unter Strafe gestellt werden, wenn Rettungssanitäter/innen daran gehindert werden, hilfebedürftigen Menschen zu helfen.
Hier ist die Hinderung ebenso zu bestrafen, wie ein tätlicher Angriff. Das Strafmaß muss ausschließlich mit Freiheitsentzug bestraft werden. Geldstrafen können die Schwere eines solches Fehlverhalten nicht aufwerten.
Das Strafmaß sollte sechs Monate bis 2 Jahre betragen.
Reason
Gesellschaftlich ist es verwerflich, wenn Rettungsdienst, wie aktuell oft erlebt, tätlich angegriffen werden und an der Ausübung der Hilfe für Verletzte und Hilfebedürftige gehindert werden. Hier ist Vorsatz gegeben.
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Kein Strafmaß unter Freiheitsentzug? Bereits bei Behinderung? Behinderung der Rettungsdienste kann auch beim Nicht bilden der Rettungsgasse auftreten. Bis 2016 war das Ordnungsgeld für das Nichtbilden einer Rettungsgasse bei 20 Euro (zwanzig). Nach langem Ringen hatte man sich endlich zu höheren Ordnungsgeldern und FE-Entzug durchringen können. Und jetzt soll das auf Freiheitsentzug angehoben werden? So sehr ich ein Vorgehen gegen tätliche Angriffe auf Rettungskräfte begrüße, ist diese Petition aufgrund der überzogenen Höhe des geforderten Strafmaßes zum Scheitern verurteilt.
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region: Schleswig-Holstein
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region: Berlin
7 days ago
Es muß wirklich hart bestraft werden Menschen die helfen zu behindern,- zu beleidigen sowie zu verletzen
7 days ago
Es kann nicht sein, dass Mitarbeiter von Rettungsdiensten angegriffen werden, genausowenig wie Polizisten. Wo leben wir denn?
8 days ago
Ist schon längst überfällig.
9 days ago
Weil ich die Arbeit von Rettungskräften absolut schätze und diese unabdingbar ist! Sie retten Leben!
9 days ago
Es ist ein Unding das Rettungskräfte welche sogar viele ehrenamtlich bei Hilfsorganisationen wie Feuerwehr und Rettungsdienst arbeiten tätig angegangen werden oder bei ihrer Arbeit/hobby behindert werden und das in dem Wissen das die Leute welche so etwas tuen nicht dafür belangt werden und ungeschoren davon kommen... #mehrSicherheitfürRettungskräfte.