Regione: Vokietija

Behörden und Verwaltungsverfahren - Schaffung des Amts einer/s Bürgerbeauftragten für Verwaltung und Polizei

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 Palaikantis 22 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

22 Palaikantis 22 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird die Schaffung des Amts einer/s Bürgerbeauftragten für die Verwaltung und die Polizei gefordert.

Priežastis

Zur Stärkung der Bürgerrechte und mehr Akzeptanz von Verwaltungs- und polizeilichem Handeln wird vorgeschlagen, für den Bund durch eine gesetzliche Regelung das Amt einer oder eines Bürgerbeauftragten für die Verwaltung sowie die Polizei nach dem Vorbild einiger Bundesländer (bisher Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Baden-Württemberg, sowie voraussichtlich ab 2018 oder später auch Berlin nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz) zu schaffen Bundes- und nicht Landespolizeien; Bundesverwaltung, und nicht Landes- und Kommunalverwaltung). Auch auf europäischer Ebene sowie in einigen weiteren EU-Mitgliedstaaten gibt es bereits die Einrichtung eines Ombudmans oder "Commissioner for administration". An einen solchen allgemeinen Bürgerbeauftragten könnten sich die Bundesbürger bei Problemen mit der Verwaltung oder Polizei wenden. Diese/r sollte möglichst nahe am Parlament angesiedelt werden und nicht Teil der Bundesregierung sein. Der/die Bürgerbeauftragte soll auch Ansprechpartner/in für Polizeibedienstete sein. Damit würde die Transparenz erhöht und die Politik insgesamt bürgerfreundlicher werden. Für eine effektive Aufgabenerfüllung muss das Amt mit den nötigen Befugnissen, u. a. umfassenden gesetzlichen Einsichtsrechten sowie dem erforderlichen Personal ausgestattet werden. Im Zuge der Einführung des Amts des/der Bürgerbeauftragten wird das Petitionsrecht entsprechend angepasst. Die Schaffung des Amts im Bund könnte zugleich ein Vorbild sein für weitere Bundesländer.

Nuoroda į peticiją

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žinios

  • Pet 1-19-06-200-004113 Behörden und Verwaltungsverfahren

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Schaffung des Amtes eines/einer Bürgerbeauftragten für die
    Verwaltung und die Polizei auf Bundesebene gefordert.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass auf
    Bundesebene das Amt eines/einer Bürgerbeauftragten für die Verwaltung und die
    Polizei durch gesetzliche Regelung nach dem Vorbild entsprechender Regelungen in
    einzelnen Bundesländern (z. B. Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern,
    Thüringen und Baden-Württemberg) eingerichtet werden sollte.... toliau

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