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Beibehalt der vier traditionellen verkaufsoffenen Markt-Sonntage in Weißenburg im bisherigen Umfang

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Stadtrat der Stadt Weißenburg
777 Støttende 450 inn Weißenburg i. Bay.

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Der Stadtrat in Weißenburg wird derzeit durch die Rechtsaufsicht aufgefordert die vorhandene und gültige "Marktordnung" für Weißenburg dahingehend zu ändern, dass an den vier Marktsonntagen in Weißenburg nur noch im Altstadtbereich, d. h. im Bereich der Marktstände Geschäfte öffnen dürfen. Geschäfte außerhalb des Altstadtbereiches sollen zukünftig nicht mehr öffnen dürfen. Dies,, obwohl es bereits seit vielen, vielen Jahren Tradition ist, daß z. B. Bekleidungsgeschäfte oder Möbelhäuser außerhalb des Zentrums an diesen vier Marktsonntagen ebenfalls geöffnet haben.

Der Stadtrat von Weißenburg soll deswegen durch diese Petition dazu aufgefordert werden, die bestehende Verordnung NICHT zu ändern, so daß - wie bisher üblich - auch Geschäfte außerhalb der Altstadt an den vier Marktsonntagen öffnen dürfen.

Grunnen til

Der Stadtverband der CSU Weißenburg setzt sich für den Erhalt der vier Marktsonntage in Weißenburg in ihrem bisher üblichen traditionellen Umfang ein. Dies bedeutet, daß die Weißenburger Geschäfte an diesen vier Marktsonntagen nicht nur in der Altstadt, sondern auch im restlichen Weißenburg öffnen dürfen.

Begründung:

  1. Nicht erst durch die Corona-Pandemie leiden die Einzelhändler. Im Vergleich zum herkömmlichen Einzelhändler mit den vorgegebenen Ladenöffnungszeiten darf die Konkurrenz - d. h. der Handel im Internet - an sieben Tagen in der Woche, 24 Stunden am Tag seine Waren anbieten.
  2. Wenn man den Weißenburger Einzelhändlern helfen und den Bürgerinnen und Bürgern Einkaufsmöglichkeiten vor Ort bieten will , darf man die Einzelhändler nicht durch zusätzliche Auflagen weiter einschränken, sondern muß ihnen soweit als möglich helfen.
  3. Viele Bürgerinnen und Bürger sind Mitarbeiter der Einzelhändler. Deswegen geht es auch um deren Arbeitsplätze.
  4. Die insbesondere von der sogenannten "Sonntagsallianz" geforderten und in einigen Kommunen Bayerns gerichtlich eingeklagten Einschränkungen sind in Weißenburg weder für die Einzelhändler u. deren Mitarbeiter, noch für die Bürgerinnen u. Bürger hilfreich. Solche Einschränkungen braucht Weißenburg an seinen vier Marktsonntagen nicht.

Selbst wenn eine Klage oder eine Anweisung durch die Rechtsaufsicht droht, sollen die Weißenburger Stadträte aufgrund der oben genannten Gründe die bisher gültige Marktverordnung für Weißenburg weiter gelten lassen und die vorhandenen Möglichkeiten der Weißenburger Geschäfte nicht durch Erlass einer neuen Marktverordnung einschränken.

Bitte setzen Sie sich mit uns für den Erhalt der Marktsonntage in ihrem bisherigen Umfang ein, in dem Sie sich dieser Petition anschließen!

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