Социальных вопросах

Beibehaltung und Ausbau der Personalvertretung für studentische Hilfskräfte

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
1 276 Поддерживающий 1 165 через Северный Рейн-Вестфалия

Заявитель не подал петицию.

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  1. Начат 2018
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  4. Диалог
  5. Неудача

Liebe studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, liebe Studierende, Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

möchtet Ihr, dass gut 27.000 studentische Hilfskräfte in NRW bald wieder ohne Personalvertretung dastehen und der Willkür ihrer Arbeitgeber ausgesetzt sein werden? Nein!

Wenn Du der Meinung bist, dass die Beauftragten für die studentischen Hilfskräfte auch weiterhin den studentischen Hilfskräften und allen Studierenden, die zukünftig als SHKs tätig werden wollen, mit Rat und Tat beiseite stehen sollen, dann hilf uns und Dir mit einer Unterschrift.

Ich widerspreche der Ansicht, dass die Beauftragten für die Belange der studentischen Hilfskräfte (SHK-Räte) einen Fremdkörper darstellen. Vielmehr darf es keine Arbeitsverhältnisse ohne Personalvertretung geben. Daher sind die SHK-Räte auszubauen und in reguläre Personalräte zu überführen.

основания

Im Eckpunkteprogramm zur Änderung des Hochschulgesetztes in NRW plant die aktuelle schwarz-gelbe Landesregierung die Abschaffung der im Jahre 2014 eingeführten Beauftragten für die Belange der studentischen Hilfskräfte.

„Die oder der hochschulische Beauftragte für die Belange studentischer Hilfskräfte stellt im System der Interessenswahrnehmung mittels der Personalvertretung im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes ein Fremdkörper dar. Diese Position soll daher abgeschafft werden“, heißt es in dem Eckpunkteprogramm zu einem Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes.

Die Beauftragten für die Belange der studentischen Hilfskräfte werden im Landespersonalvertretungsgesetz (kurz: LPVG), nicht als Personalvertretung erwähnt. Dennoch ist die Stelle der Beauftragten für die studentischen Hilfskräfte die Einzige, die explizit für die personalrechtliche Vertretung studentischer Hilfskräfte (kurz: SHK) zuständig ist. Wenn gleich die Ausgestaltung der Stelle nicht optimal ist, so ist sie in vielen Fällen eine große Hilfe bei Problemen im Arbeitsverhältnis von SHKs. Wir, die Beauftragten für die Belange der studentischen Hilfskräfte, sehen uns daher nicht als Fremdkörper!

Es muss auch zukünftig eine zuständige Personalvertretung für die SHKs geben, die sich um die strukturelle Besserstellung der studentischen Hilfskräfte einsetzt. Die Erfahrungen aus unserer bisherigen Arbeit zeigen deutlich, dass unser Amt als Personalvertretung für die SHKs eine sinnvolle Anlaufstelle darstellt.

So wird unter anderem bei der Besetzung entsprechender Stellen oftmals auf eine Ausschreibung verzichtet oder die Dauer der Arbeitsverträge extrem kurz gehalten, was keine Planungssicherung ermöglicht. Eines der größten Probleme, mit denen wir konfrontiert werden, ist die Einstellung und Verwendung von SHKs in der falschen Personalkategorie. Diese Problemlage führt dazu, dass studentische Hilfskräfte zu schlechteren Konditionen eingestellt werden und gleichzeitig damit reguläre tarifliche Beschäftigungsmöglichkeiten sukzessiv abgebaut werden.

Gerade wenn Hochschulen wissentlich oder unwissentlich gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen, brauchen die studentischen Hilfskräfte eine Vertretung, die die Missstände aufgreifen und versuchen, zu beseitigen. Dabei sollte den Hochschulen daran gelegen sein, sich als guter Arbeitgeber zu beweisen. Denn den wissenschaftlichen Nachwuchs beziehen die Hochschulen zu einem großen Teil aus dem Kreis der studentischen Hilfskräfte. In der geplanten Änderung sehen wir einen Angriff auf eine Statusgruppe, die ohnehin schon unter prekären Arbeitsbedingungen zu leiden hat!

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