Région: Allemagne

Beihilfevorschriften des Bundes - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren von Pflegeleistungen (Demenzerkrankungen) bei der Beihilfestelle

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
115 Soutien 115 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

115 Soutien 115 en Allemagne

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  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für pflegende Angehörige von (pensionierten) beihilfeberechtigtenBeamten, die an Demenz erkrankt sind, eine Doppelbeantragung von Leistungen der Pflegekasse (Antrag an diezuständige Pflegekasse UND Antrag an die Beihilfestelle) nicht länger notwendig ist, sondern viel mehr einekoordinierende Stelle hierfür bei der Pflegekasse eingerichtet wird, und so überflüssige Bürokratie abgebaut wird.

Raison

Pflegende Angehörige von (pensionierten und) beihilfeberechtigten Beamten haben derzeit einen sehr hohen bürokratischen Aufwand, wenn es um die Zahlung von Pflegegeldern, Geldern für stationäre Pflege, zusätzliche Betreuungsleistungen etc. geht. Nach Festlegung einer Pflegestufe (0, 1, 2 oder 3) zahlt die Pflegekasse das betreffende Pflegegeld monatlich und ohne weitere Beantragung. Jedoch nur zu einem Teil, da der Rest von der Beihilfe gezahlt wird. Dort ist der restliche Anteil des Pflegegeldes allerdings monatlich immer aufs Neue zu beantragen.Hinzu kommen Rechnungen für Leistungen z. B. der Tages-/Nachtpflege, von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege etc. Entsprechende Rechnungen werden monatlich bis zu einem bestimmten Höchstsatz von der Pflegekasse übernommen, aber das nur auf Antrag, da die Beträge monatlich schwanken. Auch dann werden die Gelder nur anteilig übernommen. Für den Restteil ist wieder ein Antrag an die Beihilfestelle zu richten.Für pflegende Angehörige von an Demenz erkrankten Patienten ist die eigene Belastung sowieso schon sehr hoch, und jetzt kommt noch der doppelte bürokratische Aufwand hinzu, weil die Beihilfe mit im Spiel ist, die grundsätzlich immer nur auf Antrag gewährt wird. Jedoch hält sich die zuständige Beihilfestelle grundsätzlich an das, was von der Pflegekasse festgestellt und festgesetzt worden ist.Eine in dieser Sache bereits beim Landtag NRW eingereichte Petition wurde auch deswegen negativ beschieden, weil bei diesem Thema aufgrund des SGB XI Bundesrecht betroffen ist.Um pflegenden Angehörigen von Demenzpatienten zukünftig Erleichterung zu verschaffen, beantrage ich daher, eine Regelung zu definieren, bei der die zuständige Pflegekasse des betroffenen Patienten als koordinierende Stelle tätig wird, und zwar unabhängig davon, ob der Patient Mitglied einer privaten Pflegeversicherung ist, oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Nach einmaliger Angabe der Beihilfenummer des betroffenen Patienten soll die Pflegekasse alle Leistungen (auch solche, die erst auf Rechnungsnachweis oder per direkter Abrechnung der leistenden Institution, also von Pflegediensten, Tagespflegestätten etc. abgerechnet werden) in der vorgesehenen Höhe übernehmen bzw. auszahlen, und sich selbst bei der Beihilfe um die Rückerstattung des festgelegten Anteils kümmern soll.Diese Regelung könnte z. B. eingeschränkt werden auf die unterschiedlichen Demenz-Diagnosen, um hier nicht plötzlich zu einer solchen Mehrbelastung der Pflegekassen zu kommen, dass dieses personell von den Kassen nicht zu leisten ist.Ersatzweise könnte alternativ eine Regelung gefunden werden, dass die Pflegekasse der Beihilfestelle Mitteilung über die ausgezahlten Leistungen macht, und die Beihilfestelle dann ohne weiteren Antrag von sich aus aufgrund dieser (dann aktenkundigen) Mitteilung den restlichen Betrag an den Beihilfeberechtigten zahlt.

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Actualités

  • Pet 1-18-06-20180-027728

    Beihilfevorschriften des Bundes


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein vereinfachtes Verfahren zur Abrechnung von Pflegeleistungen
    bei der Beihilfestelle begehrt und die Einrichtung einer koordinierenden Stelle
    vorgeschlagen, die neben den Leistungen der privaten oder sozialen
    Pflegeversicherung auch die zustehenden Beihilfen gewährt.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass für pflegende
    Angehörige von (pensionierten) beihilfeberechtigten Beamten,... plus loin

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