Regija: Njemačka
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Beihilfevorschriften für Beamte und Versorgungsempfänger und Änderung der Verordnung über Beihilfe

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss und Bundesministerium der Verteidigung
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  1. Pokrenut 2019
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  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

http://jewi-neu.de/beihilfe

Änderung der Beihilfevorschriften für Beamte und Versorgungsempfänger - Bund Änderung der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (BBhV) Beihilfeanträge, Beihilfebescheide, lange Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträgen für Versorgungsempfänger durch das Bundesverwaltungsamt (BVA), Dienstleistungszentrum, Beihilfestelle Düsseldorf

Obrazloženje

Seit Jahren führe ich einen Kampf gegen Windmühlen. Ich bin genervt, frustriert und zu tiefst enttäuscht von unserem Staat. Eine Vielzahl meiner und auch anderer Betroffener vielen Eingaben und Beschwerden hatten bisher keinen Erfolg. Einen Schritt an die Öffentlichkeit habe ich bisher aus Loyalität nicht unternommen. Ich habe diesem Staat, unserer Bundesrepublik Deutschland, 30 Jahre vom 01. April 1963 bis zum 31. März 1993 als Berufsoffizier treu gedient.

Nach meiner vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand aufgrund der Wiedervereinigung bin ich jetzt ein sogenannter Versorgungsempfänger und im Krankheitsfall ein Beihilfeempfänger. Der besonders betroffene Personenkreis sind die älteren Versorgungsempfänger und Beihilfeempfänger zu denen ich mich als Jahrgang 1942 auch zähle. Hinzu kommt meine Schwerbehinderung (G d B 100%). Die Beihilfeverordnung, Anträge und Bescheide sind widersprüchlich, unverständlich, doppelt und unnötig gestellt. Für die krankheitsbedingte Kosten für medizinische Behandlungen sowie für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel in finanzielle Vorleistung zu gehen fällt insbesondere den Versorgungs-empfängern im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst schwer und stelle ein finanzielles Risiko dar. Eine Rechtsgrundlage für finanzielle Vorleistungen durch den Beihilfeempfänger existiert nicht.

Ich habe immer noch die Hoffnung, dass unser Staat seine Mitarbeiter nicht im Regen stehen lässt und seiner besonderen Fürsorgepflicht nachkommt. Zugunsten (auch) von Soldaten besteht eine Fürsorgepflicht aus

  • GG Art 33 Abs 4 Die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist verfassungsrechtlich durch Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz mit der Formulierung öffentlich-rechtliches Dienst- und Treuverhältnis vorgegeben und gilt zugleich als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums mit Verfassungsrang.

  • Soldatengesetz (SG) - § 31 Fürsorge (1) 1. Der Bund hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses, zu sorgen.

Vorgaben Beihilfe:

  • Eine Beihilfe kann erst beantragt werden, wenn die Kosten > € 200,00 betragen.
  • Ein Abschlag auf die zu erwartende Beihilfe kann beantragt werden, wenn die Kosten > € 2500,00 betragen.

Vorgaben Rechnungen:

  • Rechnungen für medizinische Behandlungen sowie für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sind im Regelfall innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Es werden jedoch häufiger Rechnungen mit Zahlungsfrist 14 Tage oder mit Sofortiger Zahlungsfälligkeit versandt.
  • Für Rechnungen müssen Beihilfeanträge gestellt werden. Nach Geldeingang auf dem Konto des Beihilfeempfänger können die Rechnungen bezahlt werden..
  • Eine finanzielle Vorleistung des Beihilfeempfängers ist nicht vorgesehen. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel müssen i.d.R. jedoch sofort bezahlt werden.

Es ist für die beihilfeberechtigen Versorgungsempfänger der Bundeswehr unzumutbar, dass die Umstrukturierungsmaßnahmen wie: - Wechsel der Zuständigkeiten von Wehrbereichsverwaltung über Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) bis hin zum Bundesverwaltungsamt (BVA), • geänderte Verfahrensabläufe, - geänderte Formulare, • Aufbau und Einsatz der Datenverarbeitung - fehlendes Personal, Halbtagspersonal und Personal in Teilzeit beim BVA

seit fast 10 Jahren laufen und noch immer nicht abgeschlossenen sind und ständig als Grund für die langen Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträge genannt werden.

Bearbeitungszeit Beihilfe:

Gemäß Beschluss Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags Pet 1-17-14-20174-053605 Beihilfen für Beamte ist die Bearbeitungszeit eines Beihilfeantrages im Durchschnitt mit 15 Tage angegeben. Diese Angabe ist falsch! Die 15 Tage ergeben sich vermutlich aus dem Eingangsdatum des Beihilfeantrages beim BVA bis zur Erstellung des Beihilfebescheides. Also die reine Bearbeitungszeit beim Sachbearbeiter BVA. Dabei sind die übrigen Zeiten nicht berücksichtigt . Beim Beihilfeempfänger ist zu dem Zeitpunkt noch kein Geld angekommen und Rechnungen sind noch nicht bezahlt.

Die Realität sieht anders aus: Die Bearbeitungszeit eines Beihilfeantrages bei der Beihilfestelle Düsseldorf beträgt aktuell in Durchschnitt 35 Tage = 5 Wochen, also doppelt so lang wie die vom Petitionsausschuss angegebenen 15 Tage. Da sind die ersten Mahnungen mit den Verzugsgebühren beim Beihilfeempfänger bereits eingegangen.

Ich habe die Bearbeitungsdauer meiner Beihilfeanträge durch die BAV, Dienstleistungszentrum, Beihilfestelle Düsseldorf von Januar 2018 bis April 2019 ausgewertet und aufgelistet.

Vom Rechnungsdatum, dem Datum der Antragsstellung durch den Beihilfeberechtigten bis zum Eingang des Beihilfebetrages auf dem Konto des Beihilfeberechtigten und Bezahlung der Rechnungen

Auf http://jewi-neu.de/beihilfe finden Sie den gesamten Vorgang mit allen Anlagen.

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